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Pferdeweiden: Wann 19 % fällig werden

Stellen Sie Pferdebesitzern nur Ihre Weide ohne Stall oder Unterstand zur Verfügung? Handelt es sich um eine einfache Grundstücksverpachtung und übernehmen Sie sonst keinerlei Arbeiten für die Pferdebesitzer, dürfen Sie 7 % Umsatzsteuer ansetzen. Sind Sie dagegen für Weide und Futter zuständig, fallen 19 % an.

Lesezeit: 1 Minuten

Stellen Sie Pferdebesitzern nur Ihre Weide ohne Stall oder Unterstand zur Verfügung? Handelt es sich um eine einfache Grundstücksverpachtung und übernehmen Sie sonst keinerlei Arbeiten für die Pferdebesitzer, dürfen Sie 7 % Umsatzsteuer ansetzen.


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Führen Sie jedoch regelmäßig Kontrollen am Weidezaun durch, sind für die Pflege der Weide zuständig und füttern die Pferde zumindest im Winter, fallen 19 % Umsatzsteuer an. Das gilt selbst dann, wenn Sie die Tiere nicht intensiv pflegen, wie es in einer Pferdepension der Fall ist. Das entschied das Finanzgericht Nürnberg (Az.: 2 K 1009/15). Nun muss allerdings abschließend der Bundesfinanzhof entscheiden (Az.: V B 25/18).

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