Die Bundesregierung schließt eine Anpassung des Baugesetzbuchs bei gewerblichen Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nicht mehr aus. Ziel sei, die Errichtung von großen Anlagen besser steuer zu können. Das geht aus den Ausführungen von Verkehrs-Staatssekretär Enak Ferlemann hervor. Darin äußerte sich der CDU-Politiker besorgt über die Zunahme solcher Anlagen in einigen Regionen: "Wir sehen dieses Geschehen nicht gelassen", so Ferlemann.
Er verwies aber zugleich auf die bestehenden Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden. Sie könnten seit der letzten Novellierung des Baugesetzbuchs über die Erstellung von Flächennutzungsplänen sogenannte "besondere Gebiete" für eine intensive Tierhaltung ausweisen, die dann Ausschlusscharakter für das übrige Gemeindegebiet hätten. Damit hätten die Kommunen eine gute Steuerungsmöglichkeit erhalten.
Ferlemann räumte aber ein, dass viele Kommunen Schwierigkeiten hätten, von dieser Regelung Gebrauch zu machen. "Wir werden das bei der neuen Novelle des Baugesetzbuchs beraten und überprüfen", kündigte der Staatssekretär an. Laut Koalitionsvertrag wollen Union und FDP das Baugesetzbuch neu fassen. Als Ziele werden genannt, den Klimaschutz zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren.
Dieser Vorschlag kommt den Grünen entgegen: Grüne planen radikale Verschärfung im Stallbau (27.4.2010)