Die Grünen wollen das Baugesetzbuch ändern, um einer fortschreitenden Industrialisierung der Nutztierhaltung Einhalt gebieten. Federführend ist hier Friedrich Ostendorff, der gewerbliche Tierhaltung künftig von der Privilegierung der Landwirtschaft im Außenbereich ausschließen will. Ostendorff will dafür die bestehende Ausnahmeregelung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen, die in § 35 Absatz 4 des Baugesetzbuchs geregelt ist, ersatzlos streichen.
Der Grünenpolitiker verwies auf massive Widerstände bei der Bevölkerung, die der derzeitige Boom beim Bau von großen Tierhaltungsanlagen vor allem in Nordwestdeutschland auslöse. Die Politik dürfe die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft nicht aufs Spiel setzen, mahnte der Abgeordnete und kündigte eine Gesetzesinitiative an.
Darüber hinaus sieht Ostendorff die Notwendigkeit für weitere Maßnahmen zur Eindämmung der "Massentierhaltung". Beispielsweise müssten im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die 2007 beschlossenen Erleichterungen rückgängig gemacht werden. Die Investitionsförderung sollte dem Abgeordneten zufolge an strenge Mindeststandards gebunden werden. Vorgeschlagen wird unter anderem eine Grenze von zwei Großvieheinheiten pro Hektar (GVE/ha). Zudem wollen die Grünen Landwirte verpflichten, die Abluftanlagen ihrer Ställe permantent an den neuesten Stand der Technik anzupassen.