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Reiterliche Vereinigung führt am 1. Juni 2017 Kutschenführerschein ein

Die Reiterliche Vereinigung FN führt am 1. Juni 2017 einen Kutschenführerschein ein. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fahrer gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fahrer gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe.


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Kutschfahrer sind mit ihren Pferdegespannen häufig auch im Straßenverkehr unterwegs. Mit Blick auf ihre Sicherheit und zur Unfallprophylaxe fordert die FN nun einen bundesweit einheitlichen Kutschenführerschein. Dieser soll die verantwortlichen Personen auf dem Kutschbock dazu befähigen, ein Pferdegespann auf öffentlichen Wegen und Straßen zu führen. Hierzu wird das entsprechende Wissen rund um das sichere Fahren in Straßenverkehr und Gelände sowie um den pferdegerechten Umgang vermittelt.


Der Kutschenführerschein richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Unterschieden wird der Kutschenführerschein in den Kutschenführerschein A für Privatpersonen und den Kutschenführerschein B für gewerbliche Fahrer. Alternativ zum Kutschenführerschein besteht für Privatperson auch weiterhin die Möglichkeit, das Fahrabzeichen 5 abzulegen und darüber den Kutschenführerschein A gleich mit zu erwerben. Hierzu werden die Lehrinhalte zum Fahrabzeichen 5 zukünftig um ein Sicherheitsmodul ergänzt.


Häufige Fragen rund um den Kutschenführerschein sind in den FAQ zusammengefasst.

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