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Report Mainz: Agrarlobby höhlt neue EU-Ökoverordnung aus

Report Mainz berichtet, dass zentrale Kriterien der Biolegehennenhaltung in der neuen EU-Ökoverordnung aufgeweicht worden seien. Eine Bioeierproduktion in Großbetrieben sei danach leichter möglich, weil ein Hühnerstall laut Definition aus mehreren Stallabteilen bestehen darf. Die Autoren geben der Agrarlobby die schuld

Lesezeit: 3 Minuten

Der für seine agrarkritischen TV-Berichte bekannte Reporter Edgar Verheyen hat sich zusammen mit seiner Kollegin Monika Anthes die geplante Überarbeitung der EU-Ökoverordnung vorgenommen. In der Sendung Report Mainz warnten die Autoren am Dienstag, dass zentrale Kriterien der Biolegehennenhaltung aufgeweicht worden seien. Eine Bioeierproduktion in Großbetrieben sei danach leichter möglich.


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Das EU-Parlament hatte demnach ursprünglich gefordert, dass pro Bio-Betrieb maximal 12.000 Legehennen gehalten werden sollten. Außerdem sollte der Begriff "Hühnerstall" eindeutig definiert werden. Der jüngste Entwurf der Verordnung zeige aber, wie diese Ziele im Zuge der Verhandlungen aufgegeben wurden.


So werde ein Hühnerstall jetzt so definiert, dass er auch aus mehreren Stallabteilen bestehen darf. Dies lasse darauf schließen, dass sich die Agrarlobby durchgesetzt habe und jetzt Megaställe auch im Biobereich viel leichter möglich seien, so Verheyen und Anthes.


Das sieht auch der Berichterstatter des EU-Parlaments, Martin Häusling von den Grünen so: "Ich sage ganz klar, man muss auch benennen, wo man sich nicht durchgesetzt hat. Hier sind wir am Ministerrat, das heißt an denjenigen, die Agrarpolitik in den Mitgliedsländern machen, gescheitert. Christian Schmidt hat sich ganz klar dafür ausgesprochen keine Obergrenze und keinerlei genauere Definitionen. Das ist sehr bedauerlich." Weiter erklärte er: "Das hat etwas zu tun mit der Kommerzialisierung des Biobereichs, wo tatsächlich Strukturen eingerissen sind, wo Großbetriebe im Zusammenhang mit dem Großhandel das Geschäft zunehmend bestimmen."


Auf Nachfrage von "Report Mainz" ließ Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt durch einen Sprecher des Ministeriums mitteilen: "Mit der Revision der EU-Ökoverordnung ist nicht geplant, die Kriterien bezogen auf das einzelne Tier zu lockern. Entscheidend bei der Tierhaltung sind die Haltungskriterien, nicht allein die Besatzgröße. Das steht dem Grundgedanken des ökologischen Landbaus nicht entgegen."


BÖLW: "Wir lehnen beliebig große Ställe ab."


Der Vorsitzenden des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Dr. Felix Prinz zu Löwenstein äußerte sich nach der Sendung zu dem Thema: „Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass gerade die Regelungen für die Bio-Geflügelhaltung weiter entwickelt werden. Dazu zählt auch, dass für die Anzahl der Legehennen je Gebäude eine Obergrenze festgelegt und damit sicher gestellt wird, dass den Tieren nicht nur theoretisch genügend Auslaufflächen zur Verfügung stehen, sondern dass diese auch so nahe am Stallgebäude liegen, dass sie von den Tieren auch tatsächlich genutzt werden. Deshalb lehnen wir beliebig große Ställe ab.“

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