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Russland: Gut 100 000 Anträge zum „kostenlosen Hektar“

Die Landverteilungsmaßnahmen der russischen Regierung zur Strukturstärkung in schwach besiedelten Gebieten stoßen - gemessen an den vorhandenen Flächen - auf ein eher schwaches Interesse. Das Gesetz über den „kostenlosen Hektar im Fernen Osten“ war am 1. Juni 2016 in Kraft getreten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Landverteilungsmaßnahmen der russischen Regierung zur Strukturstärkung in schwach besiedelten Gebieten stoßen - gemessen an den vorhandenen Flächen - auf ein eher schwaches Interesse. Das Gesetz über den „kostenlosen Hektar im Fernen Osten“ war am 1. Juni 2016 in Kraft getreten. Bislang sind nach Angaben des Ministeriums für regionale Entwicklung gut 100 000 Anträge eingegangen.


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Das Gesetz räumt jedem Bürger der Russischen Föderation die einmalige Möglichkeit ein, 1 ha Land im Fernen Osten zwecks Wohnungsbau oder landwirtschaftlicher sowie anderer unternehmerischer Tätigkeiten kostenlos zur Verfügung gestellt zu bekommen. Vorgesehen ist auch die Möglichkeit, mehrere Hektar als Gruppe zu beantragen und zu bewirtschaften.


Die betreffenden Grundstücke dürfen keinen Abstand von Siedlungen mit mindestens 50 000 Einwohnern haben, der 10 km unterschreitet. Die Distanz zu Städten mit mehr als 300 000 Einwohnern muss mindestens 20 km betragen.


Das Ministerium prognostizierte, dass die Zahl der Anträge bis Ende des Jahres auf 150 000 steigen werde. Insgesamt steht allerdings eine verteilbare Fläche von schätzungsweise rund 145 Mio ha zur Verfügung, unter anderem in den Regionen Jakutien, Kamtschatka und Primorje. Die vornehmlichen Bewirtschaftungsziele der Antragsteller sind der Hausbau und die Subsistenzwirtschaft. Nach drei Jahren muss der Nutzer des kostenlosen Hektars Rechenschaft darüber ablegen, wie er das Grundstück genutzt hat. Nach fünf Jahren hat er die Möglichkeit, das Areal zu pachten oder kostenlos auf Lebzeiten vom Staat übertragen zu bekommen.


Vorausgesetzt wird dafür aber die aktive Nutzung des Grundstücks. Ein Weiterverkauf, die Verpachtung oder die kostenlose Übertragung auf Ausländer oder staatenlose Personen sowie juristische Personen mit entsprechender Beteiligung ist nicht erlaubt.

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