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Blum zur Hofabgabeklausel: "Altersgeld war nie als Rente gedacht"

"Stellen Sie sich vor: Sie sind im Rentenalter, bekommen aber Ihre Rente nicht, weil sie einen Nachfolger für Ihren Arbeitsplatz stellen müssten." So leitet der SWR den Bericht über Peter Günster ein. Der Landwirt kämpft gegen die Hofabgabeklausel. Leo Blum hält dagegen: Genau wegen diesen Fällen gibt es die Klausel.

Lesezeit: 2 Minuten

"Stellen Sie sich vor: Sie sind im Rentenalter, bekommen aber Ihre Rente nicht, weil sie einen Nachfolger für Ihren Arbeitsplatz stellen müssten." So leitet die SWR-Landesschau ihren TV-Bericht über Peter Günster (70) aus Nauort im Westerwald ein. Der Landwirt will die bestehende Regelung zur Hofabgabe nicht mehr akzeptieren.


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Günster ist seit gut 40 Jahren Rinderzüchter und hat nach eigenen Angaben 50.000 Euro in die Rentenkasse für Bauern eingezahlt, bekommt aber aufgrund der Hofabgabeklausel keinen Cent raus. Für den Westerwälder ist diese Regelung veraltet und ungerecht. Doch bei der Agrarsozialversicherung stößt er mit seinem Anliegen auf taube Ohren, wie Leo Blum, Vorstandsmitglied der SVLFG erklärt. "Wenn es nicht möglich ist, den Hof an die Kinder abzugeben, dann muss man sich eben einen Verpächter suchen." Laut Blum wurde die Hofabgabeverpflichtung genau aus diesem Grund eingeführt, "um diesen Wechsel, diesen Strukturwandel voranzutreiben".


Günster kontert, die 460 Euro Rente würden ja ohnehin nicht zum Leben reichen. "Dann muss ich Schwarzarbeiten, oder könnte Bekannte fragen, das die auf dem Papier den Hof fortführen. Das würde dann anerkannt", schimpft der 70-Jährige. Ihn empört zudem das Argument, der Beitragssatz sei doch extrem niedrig, da hätte man privat vorsorgen müssen. Das bestätigt auch Blum. Die staatliche Altershilfe sei vom Gesetz nie als Rente angelegt gewesen. Die große Mehrheit der Bauern sei zufrieden mit der Regelung.


Günster will sich seine Tierhaltung jedenfalls nicht nehmen lassen und hat sich jetzt einer Sammelklage von Bauern gegen die Hofabgabeklausel angeschlossen.


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