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Sachsen stockt Förderung für Öko-Lebensmittel auf

Der Freistaat Sachsen unterstützt Verarbeiter und Vermarkter von Öko- und anderen Qualitätslebensmitteln künftig noch stärker. Kleine und mittlere Unternehmen, welche ausschließlich Qualitätsprodukte verarbeiten oder vermarkten, können für entsprechende Investitionen 40 Prozent Zuschuss erhalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Freistaat Sachsen unterstützt Verarbeiter und Vermarkter von Öko- und anderen Qualitätslebensmitteln künftig noch stärker. Kleine und mittlere Unternehmen, welche ausschließlich Qualitätsprodukte verarbeiten oder vermarkten, können für entsprechende Investitionen 40 Prozent Zuschuss erhalten, bisher waren es nur 30 Prozent, teilt das Landesagrarministerium mit.


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Dazu wurde die Richtlinie zur Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Richtlinie Marktstrukturverbesserung – RL MSV/2015) geändert.


Außerdem wird die Förderung für die Gründung und für die Arbeit anerkannter Erzeugerzusammenschlüsse, die ausschließlich Qualitätsprodukte erfassen, verarbeiten und vermarkten, um 15 Prozentpunkte erhöht. Sie liegt künftig im ersten und im zweiten Jahr bei 75, im dritten bei 65, im vierten bei 55 und im fünften Jahr bei 35 Prozent.


„Mit der künftig höheren Förderung unterstützen wir die Herstellung von Qualitätsprodukten, insbesondere von ökologischen Erzeugnissen noch stärker. Dies trägt auch zu einer noch höheren Wertschöpfung im Landwirtschaftssektor bei, und damit zur Beschäftigung im ländlichen Raum“, sagte Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt.


Hintergrund


Die Richtlinie Marktstrukturverbesserung beinhaltet die Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen und Investitionsvorhaben zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, zum Beispiel von Milch, Fleisch, Getreide, Obst- und Gemüse, Kartoffeln und Wein. Neben der Schaffung neuer Kapazitäten können auch Modernisierungsmaßnahmen gefördert werden. Eine Fördervoraussetzung ist auch der Abschluss entsprechender Liefer- oder Dienstleistungsverträge mit Landwirten.


Qualitätsprodukte sind nach der entsprechenden EU-Verordnung neben ökologisch erzeugten Produkten zum Beispiel Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützter geografischer Angabe (g.g.A), Qualitäts- weine sowie nach anerkannten nationalen Lebensmittelqualitätsregelungen hergestellte Erzeugnisse.

Für die Förderung stellt das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft seit dem Jahr 2014 jährlich rund drei Millionen Euro zur Verfügung.


Die Finanzierung erfolgt aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu 60 Prozent aus Bundesmitteln sowie zu 40 Prozent aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Seit dem Jahr 1991 wurden 337 Verarbeitungs- und Vermarktungsvorhaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 1,3 Milliarden Euro mit Zuschüssen über 430 Millionen Euro unterstützt. In der aktuellen Förderperiode (2014 - 2020) wurden bisher für 32 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rund 57 Millionen Euro Zuschüsse in Höhe von 13,1 Millionen Euro bewilligt.

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