Schlachtbetriebe werden bei der Klassifizierung entlastet
Die Verpflichtung zur obligatorischen Schlachtkörpereinstufung soll für Schlachtbetriebe gelockert werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften vor, der jetzt dem Bundesrat zugeleitet worden ist.
Die Verpflichtung zur obligatorischen Schlachtkörpereinstufung soll für Schlachtbetriebe gelockert werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften vor, der jetzt dem Bundesrat zugeleitet worden ist.
Danach sollen künftig erst Schlachtbetriebe, die pro Woche durchschnittlich mehr als 150 Rinder oder 500 Schweine schlachten, eine Klassifizierung vornehmen müssen. Allerdings sollen die Schlachtbetriebe weiterhin auf freiwilliger Basis eine Schlachtköperklassifizierung durchführen können. Im Agrarressort geht man davon aus, dass die überwiegende Anzahl der Betriebe eine freiwillige Klassifizierung durchführt.
Entlastungen sind auch für die Klassifizierung von Schafschlachtköpern vorgesehen. So soll in kleineren Betrieben die Bestimmung der Schlachtkörper von Bediensteten der Betriebe selbst vorgenommen werden können. Ein Klassifizierungsunternehmen soll nicht mehr herangezogen werden müssen.
Mit der Verordnung macht die Bundesregierung von entsprechenden Ermächtigungen im EU-Recht Gebrauch, mit denen die Klassifizierung und Kennzeichnung von Schlachtkörpern näher ausgestaltet werden kann. Zum einen soll geregelt werden, wie diese Ermächtigungen genutzt werden. Zum anderen sollen mit der Verordnung handelsklassenrechtliche Vorschriften an EU-Vorgaben und an den sich aus der Kontrollpraxis ergebenden Regelungsbedarf angepasst werden.
Insgesamt sollen mit der Verordnung acht nationale Verordnungen geändert werden. Sie reichen von den Handelsklassenverordnungen über die Verordnung zur Regelung der Preismeldung bei Schlachtkörpern bis zu Verordnungen über Vermarktungsnormen unter anderem für Geflügelfleisch und Eier.
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Die Verpflichtung zur obligatorischen Schlachtkörpereinstufung soll für Schlachtbetriebe gelockert werden. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften vor, der jetzt dem Bundesrat zugeleitet worden ist.
Danach sollen künftig erst Schlachtbetriebe, die pro Woche durchschnittlich mehr als 150 Rinder oder 500 Schweine schlachten, eine Klassifizierung vornehmen müssen. Allerdings sollen die Schlachtbetriebe weiterhin auf freiwilliger Basis eine Schlachtköperklassifizierung durchführen können. Im Agrarressort geht man davon aus, dass die überwiegende Anzahl der Betriebe eine freiwillige Klassifizierung durchführt.
Entlastungen sind auch für die Klassifizierung von Schafschlachtköpern vorgesehen. So soll in kleineren Betrieben die Bestimmung der Schlachtkörper von Bediensteten der Betriebe selbst vorgenommen werden können. Ein Klassifizierungsunternehmen soll nicht mehr herangezogen werden müssen.
Mit der Verordnung macht die Bundesregierung von entsprechenden Ermächtigungen im EU-Recht Gebrauch, mit denen die Klassifizierung und Kennzeichnung von Schlachtkörpern näher ausgestaltet werden kann. Zum einen soll geregelt werden, wie diese Ermächtigungen genutzt werden. Zum anderen sollen mit der Verordnung handelsklassenrechtliche Vorschriften an EU-Vorgaben und an den sich aus der Kontrollpraxis ergebenden Regelungsbedarf angepasst werden.
Insgesamt sollen mit der Verordnung acht nationale Verordnungen geändert werden. Sie reichen von den Handelsklassenverordnungen über die Verordnung zur Regelung der Preismeldung bei Schlachtkörpern bis zu Verordnungen über Vermarktungsnormen unter anderem für Geflügelfleisch und Eier.