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Schleswig-Holstein bringt neue Ökokonto-Verordnung auf den Weg

Mit einer neuen Ökokonto-Verordnung will Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck den Flächenbedarf für den naturschutzfachlichen Ausgleich verringern und gleichzeitig die Qualität der Kompensation verbessern. Ein entsprechender Entwurf für die Neuaufstellung der Verordnung geht nun in die Anhörung.

Lesezeit: 3 Minuten

Mit einer neuen Ökokonto-Verordnung will Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck den Flächenbedarf für den naturschutzfachlichen Ausgleich verringern und gleichzeitig die Qualität der Kompensation verbessern. Ein entsprechender Entwurf für die Neuaufstellung der Verordnung geht nun in die Anhörung.


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"Wenn der Bau von Straßen, Leitungen oder Gewerbegebieten die Natur beeinträchtigt, muss zweifelsohne ein Ausgleich geschaffen werden. Wir wollen in Zukunft aber Fläche sparen und gleichzeitig eine höhere Qualität erreichen. Deshalb gibt es künftig zum Beispiel Zuschläge für die Entsiegelung von Flächen oder für die Anlage von Gewässerrandstreifen. Das ist angesichts der hohen Konkurrenz um Flächen im Land sinnvoll", sagte Minister Habeck am 12. Januar.


Vorhaben wie der Bau von Straßen, Stromnetzen oder Bahnstrecken führen stets zu Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes. Zu nennen sind beispielsweise Flächenversiegelung und die Beseitigung oder Beschädigung von Biotopen. Diese müssen nach dem Naturschutzrecht ausgeglichen, ersetzt bzw. neu geschaffen werden. Dazu gibt es unter anderem Ökokonten: Dort werden freiwillig Kompensationsmaßnahmen auf Vorrat gesammelt, auf die dann Vorhabenträger im Falle eines Eingriffs zurückgreifen können.


Der Entwurf der Ökokonto-Verordnung sieht nun diverse Anreize vor, um über fachlich qualitative Maßnahmen letztlich mehr Kompensationsleistung anbieten zu können. Zuschläge gibt es beispielsweise, wenn Ökokonten im Bereich des Biotopverbundsystems oder als Gewässerrandstreifen angelegt oder gesetzlich geschützte Biotope neu entwickelt werden. Auch für zusätzliche spezielle Maßnahmen für gefährdete Arten gibt es künftig einen Zuschlag. Zudem werden bestimmte Regelungen für besonders alte Waldstandorte getroffen, wenn dort dauerhaft auf eine forstliche Nutzung verzichtet wird. Mit diesen Effekten verringert sich der tatsächlich benötigte Flächenbedarf für die Kompensationserfordernisse.


Beispielhaft funktioniert das System der Ökokonten dann so: Ein Landwirt entwickelt eine Ackerfläche an einem Gewässer so, dass diese zukünftig als extensives Grünland genutzt wird. Damit schafft er neue Lebensräume für, zum Beispiel, Vogelarten und reduziert auch Nährstoffeinträge in das Gewässer. Oder aber ein Landwirt entsiegelt einen alten Lagerplatz im Außenbereich und entwickelt diese Fläche zum Zwecke des Naturschutzes. Diese Maßnahmen meldet der Landwirt bei der unteren Naturschutzbehörde als mögliche Kompensationsmaßnahmen für ein Ökokonto an. Die Naturschutzbehörde ermittelt die damit zu erzielenden Ökopunkte – aufgrund der Aufwertung der Flächen sind das dann künftig mehr Punkte als ohne. Diese Ökopunkte kann der Landwirt dann einem Vorhabenträger verkaufen, der sich das Ganze wiederum als Kompensation anrechnen lassen kann.

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