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Schmidt: Erhöhte Bundesmittel zur Entlastung der Betriebe wichtig

Im Interview mit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung SVLFG erklärte Bundesagrarminister Christian Schmidt, was die Hintergründe für die Aufstockung der Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung 2016 in Höhe von 78 Millionen Euro sind.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Interview mit der landwirtschaftlichen Sozialversicherung SVLFG erklärte Bundesagrarminister Christian Schmidt, was die Hintergründe für die Aufstockung der Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung 2016 in Höhe von 78 Millionen Euro sind.


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So haben die aktuellen Niedrigpreise laut dem Minister viele Betriebe in eine schwierige wirtschaftliche Lage gebracht. "Deshalb bin ich sehr froh darüber, dass wir die zuschussberechtigten land- und forstwirtschaftlichen Betriebe entlasten können, indem wir die Bundesmittel zusätzlich aufgestockt haben. Die Weltmarktpreise für wichtige Agrarerzeugnisse haben derzeit den tiefsten Stand seit sechs Jahren erreicht. Zugleich haben aber auch die Entwicklungen auf den Weltmärkten vermehrt Einfluss auf die Markt- und Preisentwicklung in der EU. Durch den erhöhten Zuschuss können wir die durch die Preisentwicklung entstandenen wirtschaftlichen Einbußen abfedern", so Schmidt.


Wann sollen die zusätzlichen Bundesmittel den Unternehmern zugutekommen?


Schmidt:Aus meiner Sicht wäre es wünschenswert gewesen, dass die zusätzlichen Bundesmittel frühzeitig bei den Unternehmern ankommen. Mir ist aber natürlich bewusst, dass die zusätzlichen Bundesmittel wegen des ansonsten damit verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwands der SVLFG erst bei den nächsten Beitragsbescheiden im August 2016 berücksichtigt werden können.


Dafür erhalten die Unternehmer die vom Bund zur Verfügung gestellten zusätzlichen Bundesmittel ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Zugleich kann sich die Politik darauf verlassen, dass die SVLFG als bewährter Partner die Bundesmittel eins zu eins an die berechtigten Unternehmer verteilt. Insgesamt ist das für mich ein guter Kompromiss.


Welche Bedeutung hat das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem für Sie insgesamt?


Schmidt:Aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft stellt der Bund im Rahmen der Agrarsozialpolitik in großem Umfang jährlich finanzielle Mittel bereit, um den aktiven Landwirten und ihren Familien eine bezahlbare soziale Absicherung zu ermöglichen. Zudem wird mit fortlaufenden Reformen die landwirtschaftliche Sozialversicherung als eigenständiges, auf die Bedürfnisse der selbstständigen Landwirte zugeschnittenes System der sozialen Sicherung zukunftsfähig gemacht. Allein das zeigt schon den hohen Stellenwert, den das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem bei mir und in der Politik insgesamt hat.


Wie bewerten Sie den Stand der vom Gesetzgeber vorgegebenen Neuorganisation der LSV mit der Schaffung eines Bundesträgers?


Schmidt: Gemeinsames Anliegen war es, das agrarsoziale Sicherungssystem stabil und leistungsfähig zu erhalten. Dazu gehört auch eine effiziente und serviceorientierte Verwaltung. Die Grundlagen hierfür wurden mit dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung geschaffen.


Ein bisher nie gekannter konsequenter Personalabbau bei der SVLFG war erforderlich. Das war eine Gratwanderung zwischen der Reduzierung der Verwaltungskosten und dem Erhalt der Arbeits- und Leistungsfähigkeit. Insgesamt werden bis Ende 2016 allein durch Vorruhestandsmaßnahmen 616 Stellen reduziert. Die gesamte Personalentwicklung in den vergangenen Jahren zeigt die Bemühungen der SVLFG noch deutlicher: Anfang 2013 hatte die SVLFG noch rund 5.400 Vollzeitkräfte. Aktuell sind es weniger als 4.500.


Die Umsetzung aller dieser Maßnahmen ist nur möglich, weil die Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung als Gemeinschaftsprojekt gesehen wird. Hierbei sind die Selbstverwaltung – die Vertreterversammlung und der Vorstand – , aber vor allem auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SVLFG ein wichtiger Motor für die Weiterentwicklung und Gestaltung der Ziele der SVLFG.


Meiner Einschätzung nach ist die SVLFG bei der Umsetzung damit auf einem guten Weg, insbesondere im Interesse der Versicherten. Der Bundesträger ermöglicht eine Betreuung der Landwirte und ihrer Familien über alle Sozialversicherungszweige hinweg aus einer Hand. Diese Besonderheit kann nur die landwirtschaftliche Sozialversicherung aufweisen.

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