Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat neue Daten zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung veröffentlicht. Danach ist die Therapiehäufigkeit bei Rindern unverändert gering und bei Schweinen gesunken. Bei Geflügel gibt es allerdings einen Anstieg.
Zum sechsten Mal hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika vorgelegt. Darin liegen die Kennzahlen für Mastrinder und Kälber unverändert bei null, berichtet das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Die Therapiehäufigkeit für Schweine ist im Vergleich zur letzten Erfassungsperiode abgesunken. Bei Mastputen und Masthühnern ist hingegen ein Anstieg zu verzeichnen. „Grundsätzlich kann jeder Einsatz von Antibiotika – egal ob beim Menschen, beim Tier oder in der Pflanzenproduktion – zur Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen beitragen. Deshalb ist es mein Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung auf das therapeutisch notwendige Maß zu begrenzen“, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zur Veröffentlichung der Zahlen.
Die Bilanz der inzwischen sechs Erfassungsperioden der Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit zeigt laut Schmidt aber auch, dass das Antibiotikaminimierungskonzept mittlerweile gut etabliert sei und wirke. Dennoch müsse bei einigen Nutztierarten stärker als bei anderen weiter intensiv daran gearbeitet werden, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu verringern, so Schmidt weiter. „Das darf natürlich nicht auf Kosten des Tierschutzes geschehen, denn kranke Tiere müssen behandelt werden, wenn das notwendig ist“, sagte er. In Bereichen, in denen der Einsatz von Antibiotika bereits erfolgreich deutlich reduziert wurde, müssten alle Anstrengungen gebündelt werden, um diese Werte beizubehalten.
Seit 2014 müssen landwirtschaftliche Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten mästen, ab einer bestimmten Bestandsgröße halbjährlich Daten über ihren individuellen Einsatz von Antibiotika an ihre zuständige Überwachungsbehörde melden. Aus diesen Meldungen wird die jeweilige Therapiehäufigkeit des Betriebs ermittelt. Aus allen in Deutschland verfügbaren betrieblichen Therapiehäufigkeiten errechnet das BVL halbjährlich für jede Nutzungsart als Kennzahl 1 den Median (Wert, unter dem 50 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) und als Kennzahl 2 das dritte Quartil (Wert, unter dem 75 Prozent aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen) und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger. Weitere Informationen zur betrieblichen Therapiehäufigkeit gibt es auf der Website des BVL: www.bvl.bund.de/therapiehaeufigkeit.