Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt verteidigt sein Veto gegen eine Verschärfung des Baurechtes für große Tierhaltungsanlagen. Eine Initiative von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks dazu ließ er ins Leere laufen. Die Beratungen der Ministerien zur TA-Luft und zum UVP-Gesetz laufen hingegen weiter.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) rechtfertigt sein Nein zum Intensivtierhaltungsgesetz von Umweltministerin Barbara Hendricks. Dieses sollte über das Baurecht der Bau von großen Ställen unter die Planungshoheit der Kommunen stellen. „Eine Streichung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung im Außenbereich würde die Motivation der Tierhalter schwächen, in neue Stallanlagen mit verbesserten Tierwohlparametern zu investieren“, erklärte der Sprecher des BMEL Jens Urban, nachdem sich Hendricks in einem Brief an das BMEL über die Uneinigkeit in der Sache beklagt hatte.
Kleineren und mittleren Betrieben, die auf Investitionen in die Tierhaltung angewiesen sind, um die Betriebe zukunftsfest aufzustellen, würden Perspektiven verbaut und ein Strukturwandel beschleunigt, setzt das BMEL die Argumentation gegen die Abschaffung der Privilegierung fort. „Das BMEL hat sich stets dafür eingesetzt, dass eine vernünftige, die Interessen aller Beteiligter wahrende Möglichkeit des Bauens landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich erhalten bleibt“, so Urban weiter.
Der Sprecher wies weiter drauf hin, dass sich das BMEL zum Thema Tierwohl gut aufgestellt sieht. „Bundesminister Schmidt möchte, dass Deutschland zum Trendsetter beim Tierwohl wird“, sagte er. Die höchsten Standards in Deutschland nützten nichts, wenn die Tiere aus Kostengründen nur noch im Ausland im Stall stehen, so Urban weiter. Tierwohl sei weniger eine Frage der Betriebsgröße als eine Frage des Haltungsmanagements. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt habe mehrfach betont, dass mehr Tierwohl nur mit den Landwirten und nicht gegen sie gehe. „Die Haltungsbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Durch die Initiativen von Bundesminister Schmidt, wie z. B. der Einführung eines staatlichen Tierwohllabels, dessen Kriterien momentan finalisiert werden, arbeiten wir an weiteren Fortschritten“, ließ das BMEL weiter wissen.
Hendricks hatte in einem Brief an Schmidt ihren Plan für ein Intensivtierhaltungsgesetz vor der Bundestagswahl für nicht mehr durchsetzungsfähig erklärt. Grund sei die Ablehnung des BMEL. An den Reformen in der TA-Luft und dem UVP-Gesetz, über die die Bundesregierung derzeit verhandelt und die ebenfalls in den Stallbau eingreifen, ändert das Aus für das Intensivtierhaltungsgesetz zunächst nichts. Das bestätigen beide Ministerien gegenüber top agrar. „Die bereits laufenden Rechtsetzungsvorhaben zur Änderung des UVP-Gesetzes und der TA-Luft, die unabhängig vom BMUB-Entwurf für ein Intensivtierhaltungsgesetz in die Abstimmung gegeben wurden, laufen nach wie vor“, heißt es dazu im BMEL. Das BMUB verweist drauf, dass bereits in der kommenden Woche weiter Gespräche zwischen den beiden Ministerien zur TA-Luft auf der Agenda stehen.