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Steuerfahndung nimmt sich Umsatzsteuer im Ferkelhandel vor

Die Steuerfahndung Düsseldorf greift die Pauschalierung bei Direktbeziehungen zwischen Sauenhaltern und Mästern an.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Steuerfahndung Düsseldorf greift die Pauschalierung bei Direktbeziehungen zwischen Sauenhaltern und Mästern an. Im Januar 2017 beschlagnahmte die Steuerfahndung Unterlagen zum Ferkelgeschäft in der Geschäftsstelle der Schweinevermarktung Rheinland (SVR) sowie bei 67 Schweine haltenden Betrieben, berichtet das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben unter Berufung auf den jetzt erschienenen Zwischenbericht der Fahnder.


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Demnach bleiben die Ermittler bei ihrem Vorwurf aus den Durchsuchungsbeschlüssen: Beim Verkauf von Ferkeln aus pauschalierenden Ferkelerzeugerbetrieben und der Weitervermarktung an einen pauschalierenden Mäster sei die SVR nur als „Abrechnungsstelle“ zwischengeschaltet worden, um die 3,7 % Vorsteuerüberhang für den Ferkelerzeuger zu generieren.


Weiter heißt es im Zwischenbericht: „In der Regel erfolgt Zucht, Aufzucht und Mast in einem geschlossenen System, das heißt Züchter und Mäster sind bis zur Schlachtreife der Tiere genau aufeinander abgestimmt. In dieses bestehende System wird nun ein regelbesteuernder, gewerblicher Zwischenhändler in Form eines Vermarkters eingeschaltet.“


Damit stellt die Steuerfahndung auf die angeblich fehlende „Verfügungsmacht“ der SVR über die Ferkel im Geschäft zwischen pauschalierenden Betrieben ab, erklärt das Wochenblatt weiter. In ihrer Begründung stütze sie sich auf Geschäftsvorgänge und Unterlagen sowie auf Vernehmungen bei der Hausdurchsuchung der SVR-Geschäftsstelle als auch bei den Mitgliedbetrieben. Zudem verweise sie auf Abhörprotokolle der Telefone von Geschäftsführern und Mitarbeitern.

 

Die Steuerfahndung will für die Jahre 2011 bis 2015 von den Ferkelerzeugern 10,7 % Mehrwertsteuer zurück, zumindest aber die 3,7 % Vorsteuerüberhang. Neben den Betrieben, wo eine Hausdurchsuchung stattfand, seien davon weitere 150 SVR-Mitglieder (Ferkelerzeuger) im Bericht aufgeführt, die sich mit den Vorwürfen zum ersten Mal konfrontiert sahen. Laut dem Wochenblatt gilt die Forderung auch für Ferkelerzeuger mit Abnahme- oder Sondervereinbarungen, da bei einer solch grundsätzlich formulierten Position der Finanzbehörde keine vertragliche Gestaltung des Ferkelabsatzes hilft. Mäster seien in dem Bericht übrigens nicht genannt.


Die SVR hält dagegen, man habe umfangreiche Geschäfte von und an optierende Betriebe getätigt, es seien tausende Ferkelgruppen vermarktet worden und Ferkelerzeuger-Mäster-Partnerschaften seien nur möglich, wenn ein Vermarktungspartner für den Absatz „freier“ Gruppen sorge. Andernfalls müsste – stets neu – für angemeldete Ferkelgruppen ein passender Maststall gefunden werden, um Überhänge und Unterlieferungen zu vermeiden.


Die Betroffenen würden vermuten, dass hier der generelle Versuch gestartet werde, die Vorsteuerdifferenz von 3,7 % bei der innerlandwirtschaftlichen Vermarktung abzuschaffen. Die SVR plant nun, ein Gutachten zum Thema „Verfügungsmacht“ in Auftrag zu geben. Das Wochenblatt merkt abschließend an, dass da auf die Landwirtschaft noch einiges zukommen könnte. Die Fahnder hätten durchblicken lassen, dass andere Unternehmen oder Beziehungen auch noch „dran“ kämen und es noch viel zu tun gebe für die Steuerfahndung.

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