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Streit um fehlenden GIRL-Faktor: Riechen Pferde oder Rinder stärker?

Das Verwaltungsgericht Hannover muss klären, ob Rinder oder Pferde stärker riechen. Ein Anwohner hatte Einspruch gegen eine Baugenehmigung für einen Pferdestall eingelegt. Laut der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) sei für Rinder eine Geruchsbelastung mit dem Faktor 0,5 zu veranschlagen. Für Pferde gibts keinen...

Lesezeit: 2 Minuten

Das Verwaltungsgericht Hannover muss sich mit der Frage beschäftigen, ob Rinder oder Pferde stärker riechen. Ein Anwohner hatte Einspruch gegen eine Baugenehmigung für einen Pferdestall eingelegt. Danach sollen in einem ehemaligen Kuhstall und einer Scheune auf dem Nachbargrundstück neun junge Pferde sowie sieben Stuten und deren Fohlen untergebracht werden, berichtet der NDR.


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Das Gericht stoppte den Bauantrag nun im Eilverfahren - in einem Hauptverfahren sei zu klären, wie hoch die Geruchsbelastung durch Pferde genau sei, so das Gericht.

 

Für die Genehmigung des Bauantrags hatte der Bauherr bei der Region Hannover ein Geruchsgutachten vorlegt. Darin hielt ein Sachverständiger fest, dass Pferde im selben Maße riechen wie Kühe. Er berief sich dabei auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das so geurteilt hatte. Das hannoversche Verwaltungsgericht sah das am Montag anders. Laut der niedersächsischen Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) sei für Rinder eine Geruchsbelastung mit dem Faktor 0,5 zu veranschlagen. Für Pferde sei allerdings kein Wert festgelegt. "Laut GIRL liegt der Faktor für eine noch nicht gesondert behandelte Tierart bei 1,0", erklärt Gerichtssprecher Burkhard Lange. Durch einen höheren Faktor könnten eine "unzumutbare Geruchsbelästigung" vorliegen, die gegen die Baugenehmigung spreche.


Daher bestünden am Gutachten des Bauherrn Zweifel, argumentierten die Richter - und gaben dem Einspruch des Nachbarn statt. Die Frage, wie die Geruchsqualität der Tierart Pferd zu bewerten sei, bedürfe einer eingehenden wissenschaftlichen Überprüfung. Dafür müsse durch die Region Hannover oder den Bauherrn ein Sachverständiger für Gerüche beauftragt werden, sagt Gerichtssprecher Lange. Ob es dazu kommt, ist offen.


Sowohl die Region als auch der Bauherr können gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Einspruch einlegen, so der NDR weiter. Das deute sich bereits an, so Lange. Dann darf sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg fragen, wer wie stark riecht.

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