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Umweltministerium legt Entwurf für Kompensationsverordnung vor

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Mast- oder Turmbauten von mehr als 10 m Höhe sollen künftig grundsätzlich durch Ersatzzahlungen kompensiert werden. Das geht aus dem Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung hervor, den das Umweltressort jetzt den anderen Ministerien zur Abstimmung zugeleitet hat.

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Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Mast- oder Turmbauten von mehr als 10 m Höhe sollen künftig grundsätzlich durch Ersatzzahlungen kompensiert werden. Das geht aus dem Entwurf einer Bundeskompensationsverordnung hervor, den das Umweltressort jetzt den anderen Ministerien zur Abstimmung zugeleitet hat.


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Als Realkompensation soll lediglich in Ausnahmefällen ein Rückbau vergleichbarer vertikaler Anlagen zulässig sein. Generell sollten Ersatzzahlungen laut Verordnungsentwurf dann zum Zuge kommen, wenn eine Realkompensation nicht möglich ist, sei es, weil deren Umsetzung nicht oder nur unter unzumutbaren Belastungen möglich ist, sei es, dass entsprechende Grundstücke im betroffenen Naturraum nicht verfügbar sind. Vorgaben macht die Verordnung für die Höhe der zu leistenden Ersatzzahlung. Bei baulichen Anlagen soll sie bis zu 9 % der Herstellungskosten betragen.


Näher geregelt wird in dem Entwurf die im novellierten Bundesnaturschutzgesetz geforderte Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange bei der Kompensation von Eingriffen. Diese Belange sind laut Entwurf dann betroffen, wenn die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Auswirkungen auf die Produktions- und Arbeitsbedingungen eines Betriebes hat. Dies soll insbesondere bei einer erheblichen Verminderung der betrieblichen Gesamtfläche oder einer wesentlichen Veränderung der für die Land- und Forstwirtschaft notwendigen Infrastruktureinrichtungen der Fall sein.


Definiert werden auch „besonders geeignete Böden”, deren Einbeziehung in eine Ersatzmaßnahme laut Gesetz gesondert begründet werden muss. Das Bundesumweltministerium versteht darunter die 30 % besten Böden eines Landkreises, gemessen an den Acker- und Grünlandzahlen.


Die lang erwartete und mehrmals aufgeschobene Kompensationsverordnung soll Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Höhe und das Verfahren zur Erhebung von Ersatzzahlungen im Einzelnen regeln. Der Vollzug der Eingriffsregelung soll mit der Verordnung für alle Bundesländer vereinheitlicht werden. Einheitliche Standards und Vorgehensweisen bei der Eingriffsbewältigung sollen zu mehr Transparenz, Planungssicherheit, Verfahrensbeschleunigungen und vergleichbaren Investitionsbedingungen führen. (AgE)


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