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Verbände warnen vor Aufweichung des genossenschaftlichen Prüfsystems

Die Pläne der Bundesregierung für Änderungen im Genossenschaftsrecht stoßen bei den betroffenen Verbänden zumindest in Teilen auf Kritik.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Pläne der Bundesregierung für Änderungen im Genossenschaftsrecht stoßen bei den betroffenen Verbänden zumindest in Teilen auf Kritik. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) warnt im Hinblick auf den in Februar vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines „Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ vor einer Aufweichung des genossenschaftlichen Prüfsystems.


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Die von der Regierung geplante Anhebung der Größenmerkmale für die Befreiung von der Jahresabschlussprüfung führe zu einem erheblichen Reputationsschaden für die Rechtsform der Genossenschaft, heißt es in einer Stellungnahme des Freien Ausschusses der Deutschen Genossenschaftsverbände unter Mitwirkung des DGRV.


Darin wird die genossenschaftliche Pflichtprüfung als ein Grund für die im Vergleich zu anderen Unternehmensformen sehr niedrige Insolvenzquote bei Genossenschaften bezeichnet. Durch die vorgesehene Neuregelung bestehe die Gefahr, dass die Nichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts vom Ausnahme- zum Regelfall werde.


Derzeit unverhältnismäßiger Aufwand


Grundsätzlich begrüßt wird hingegen die Absicht der Bundesregierung, die Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen zu erleichtern. Derzeit könnten Genossenschaften und deren Mitglieder nicht ohne vorherige rechtliche Beratung Mitgliederdarlehensverträge abschließen. Damit sei die Nutzung von Mitgliederdarlehen insbesondere für kleinere Genossenschaften mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.


Allerdings mahnt der DGRV Änderungen in der konkreten Ausgestaltung der Neuregelung an. Ausdrücklich gutgeheißen wird der Vorschlag, kleinere unternehmerische Initiativen, die sich aus bürgerschaftlichem Engagement ergeben, den Zugang zur Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins zu erleichtern.

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