Der Streit vor Gericht von einem Biobauern mit seinen konventionellen Nachbarn aus dem Kreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen geht weiter. Es geht um eine mögliche Abdrift von Pflanzenschutzmitteln auf die Ökoflächen. Gutachter sollen die Herkunft von Pflanzenschutzmittelresten klären.
Im Gerichtsstreit um Pflanzenschutzmittel auf dem Acker eines Bio-Landwirts haben die beklagten Nachbarn einen Vergleich des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm abgelehnt. Das sagte ein Gerichtssprecher zu Beginn der Woche der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Das OLG hatte Ende November vorgeschlagen, dass die konventionell arbeitenden Nachbarbetriebe 45 Prozent der genannten Schäden und 2.500 Euro für Analysekosten übernehmen.
Der Bio-Bauer aus dem Kreis Paderborn hatte 10.000, 21.500 und 40.000 Euro Schadenersatz von seinen drei Nachbarn gefordert, weil er davon ausgeht, dass deren Pflanzenschutzmittel auf seine Bio-Flächen gelangt war. Seine Erzeugnisse hätten damit deutlich an Wert verloren.
Jetzt setzt das Gericht die Beweisaufnahme fort. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Ein zusätzlicher Gutachter soll nun klären, ob die Pflanzenschutzreste (Pendimethalin) von den Nachbarn stammen können. Ob auch Wind, Thermik oder Ausgasungen von weiter entfernten Ackerflächen der Grund sein könnten, soll jetzt der Experte klären.