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Vertreterversammlung der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz

Anfang Dezember 2014 wurde die Herbstvertreterversammlung 2014 der Tierseuchenkasse in Bad Kreuznach. Traditionell wurden die Maßnahmen-Kostenpläne der Tiergesundheitsdienste am Landesuntersuchungsamt, die ja teilweise von der Tierseuchenkasse finanziert werden, von der Versammlung gutgeheißen.

Lesezeit: 4 Minuten

Anfang Dezember 2014 wurde die Herbstvertreterversammlung 2014 der Tierseuchenkasse in Bad Kreuznach unter der Leitung des Vorsitzenden Heribert Metternich abgehalten.


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Traditionell wurden die Maßnahmen-Kostenpläne der Tiergesundheitsdienste am Landesuntersuchungsamt, die ja teilweise von der Tierseuchenkasse finanziert werden, von der Versammlung gutgeheißen.


Als erneuertes Angebot arbeitet die Tierärztin Elke Herborn als sogenannte Tiergesundheitslotsin beim Gesundheitsdienst mit. Sie hat vor allem die Aufgabe, die Landwirte und die örtlichen Veterinärbehörden beim Abschluss der BHV1-Sanierung zu unterstützen. Jeder noch nicht BHV1-freie Betrieb kann individuell von Frau Herborn betreut werden, um das Ziel der BHV1-Freiheit schnellstmöglich zu erreichen. Zusätzlich steht die Tierärztin für  Ziegenhalter mit Pseudotuberkuloseproblemen im Bestand als Hilfe bereit.


Auch die Bienengesundheit wird von der Tierseuchenkasse weiter mit bescheidenen Mitteln gefördert. Diese Förderung wird bei Bedarf nun auch auf die Bekämpfung des kleinen Bienenbeutenkäfers ausgedehnt. Dieser Parasit hat sich nach seinem ersten Auftreten in Süditalien nach dem Bericht des Fachzentrums für Bienen in Mayen in Europa festgesetzt und droht in naher Zukunft auch Bestände in Deutschland zu befallen und große Schäden anzurichten.


Streitthema: Wer bezahlt die Tierkörperbeseitigung?


Großen Raum bei der Vertreterversammlung nahm, wie oft in der jüngeren Vergangenheit, die Tierkörperbeseitigung ein. Ein Vertreter des in Liquidation befindlichen Zweckverbandes berichtete über dessen Abwicklung und über das der EU zur Beurteilung vorgelegte Zukunftsmodell. Sicher soll zumindest ein Teil der Tierkörperbeseitigung ausgeschrieben werden, um Partner zu gewinnen, die eine Anlagenauslastung und damit auch eine günstigere Kostenstruktur zukünftig erleichtern. Derzeit werden schon die Kosten für die TKB für die Träger Land, Kommunen, Tierseuchenkasse und Tierhalter nicht mehr am Jahresende spitz abgerechnet, sondern nach der Gebührenordnung des Zweckverbandes berechnet, was zu erheblichen Änderungen und Verteuerungen führt.  


Die Vertreter der Tierseuchenkasse waren in Anbetracht der Kostensteigerungen und der noch nicht geklärten weiteren Entwicklung der Tierkörperbeseitigung nicht bereit, Gebühren für die zukünftig als Eigenbeteiligung an den Tierkörperbeseitigungskosten fällig werdenden Vorauszahlungen der Tierhalter  in die Beitragssatzung aufzunehmen. Der Beschluss dazu ist im Frühjahr 2015 zu fassen.


Die Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse wurde komplett neu gefasst und verabschiedet, weil sie der EU-Kommission nach neuen rechtlichen Vorgaben wieder zur Freistellung vorzulegen ist. Als neuer Beihilfetatbestand wurde eine Unterstützung bei amtlich angeordneten Q-Fieberimpfungen in die Satzung aufgenommen.


Tierseuchenkassenbeiträge 2015


Auch die Tierseuchenkassenbeiträge wurden für das Jahr 2015 beschlossen. Hier ist die einzige Änderung gegenüber dem Jahr 2014 die Erhöhung des Mindestbeitrages für nicht BHV1-freie Betriebe von 100 EUR auf 150 EUR. Damit wird kleinen, noch nicht BHV1-freien Betrieben ein weiterer Anreiz gegeben, sich endlich um die Erreichung des Status amtlich anerkannt BHV1-frei zu bemühen.


Die Tierseuchenkasse kann für 2015 wieder einen ausgeglichenen Haushalt im Plan präsentieren. Das geht allerdings nur, indem bei fast allen Kassen Entnahmen aus Rücklagen vorgesehen werden. Das ist aber kein Problem, da derzeit die vorgeschriebenen Höchstrücklagen meist überschritten sind, weil mehrere Jahre keine Tierseuchenausbrüche zu verzeichnen waren. Dennoch fallen z.B. in der Rinderkasse mit den Beihilfen für BHV1-Untersuchungen, BVD-Untersuchungen und Tierkörperbeseitigung auch 2015 Kosten in Höhe von ca. zwei Millionen Euro an, deren Finanzierung zukünftig immer wieder zu prüfen ist.  Der Haushaltsplan fand die einhellige Zustimmung der Vertreter.


Problem: Niedrige Zinsen


Intensiv beschäftigte sich die Versammlung noch mit der Geldanlage der gesetzlich vorgeschriebenen finanziellen Rücklagen. Auch die Tierseuchenkasse leidet unter den katastrophalen Niedrigzinsen auf dem Anlagemarkt und wird in Abstimmung mit ihren Vertretern und den zuständigen Ministerien des Landes  vorsichtig, also unter Berücksichtigung größtmöglicher Sicherheit und nach dem Vorbild anderer Tierseuchenkassen versuchen, ihre und damit auch die Mittel der Tierhalter renditeträchtiger anzulegen.


Der Vorsitzende Metternich konnte die Vertreter in das neue Jahr mit der Zuversicht verabschieden, mit der Tierseuchenkasse auch 2015 einer Institution vorzustehen, die auf guter finanzieller Grundlage wertvolle Leistungen für die beitragszahlenden Tierhalter erbringen kann.

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