Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Videoüberwachung in Schlachthöfen rechtlich möglich

Die Videoüberwachung in deutschen Schlachthöfen ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Darauf hat die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, aufmerksam gemacht und sich auf Ergebnisse des von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bezogen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Videoüberwachung in deutschen Schlachthöfen ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Darauf hat die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, aufmerksam gemacht und sich dabei auf Ergebnisse des von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bezogen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

„Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat immer in Abrede gestellt, dass eine Videoüberwachung in Schlachthöfen rechtlich möglich ist. Dem ist offensichtlich nicht so“, erklärte Mittag. Dem Gutachten zufolge sei nämlich eine Videoüberwachung in Schlachtbetrieben denkbar, wenn der Fokus nicht auf den handelnden Personen, sondern auf dem Betäubungs- und Tötungsvorgang liege.


Zuletzt habe der im ZDF ausgestrahlte Bericht „Schweinerei im Schlachthof“ wieder gezeigt, dass in Schlachtunternehmen regelmäßig gegen das Tierschutzgesetz verstoßen werde, so Mittag. Durch eine Videoüberwachung könnten Betäubungs- und Schlachtvorgänge lückenlos dokumentiert werden. „Der zuständige Tierarzt wäre dann in der Lage, Missstände aufzudecken und deren Beseitigung zu veranlassen“, erläuterte die SPD-Politikerin. 


Mittag wies auch darauf hin, dass es in Großbritannien seit Mai eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen gebe. Der zuständige Tierarzt müsse dabei jederzeit Zugriff auf das Filmmaterial der letzten 90 Tage haben. Wenn Deutschland wirklich Spitzenreiter beim Tierwohl werden wolle, wie Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner immer wieder betone, dann „müssen wir diese Diskussion auch hier bei uns führen und nicht immer rechtliche Ausreden vorschieben“, forderte die SPD-Tierschutzbeauftragte.


Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.