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Warnung vor neuer H5N8-Ausbreitung

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus warnt alle Geflügelhalter, wegen der Vogelgrippe die nötigen Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Epidemie wie 2016/17 möglichst zu verhindern. Im Juli habe es schon in Belgien, Italien und Frankreich neue Geflügelpest-Fälle bei Hausgeflügel gegeben.

Lesezeit: 3 Minuten

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhaus warnt alle Geflügelhalter, wegen der Vogelgrippe die nötigen Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Epidemie wie 2016/17 möglichst zu verhindern.

 

Im Juli habe es schon in Belgien, Italien und Frankreich neue Geflügelpest-Fälle bei Hausgeflügel gegeben. Im August habe man H5N8 bei Schwänen in der Schweiz und in Sachsen-Anhalt festgestellt. Im Landtag ging der Minister daher insbesondere auf den Maßnahmenplan der Landesregierung zur Vorsorge und Bekämpfung der Krankheit ein.

 

Der Plan sieht die Prüfung der  Biosicherheitskonzepte in Geflügelhaltungen, besonders in gewerblichen Betrieben zur Haltung von Puten, Legehennen, Enten, Gänsen und Laufvögeln sowie zur Aufzucht von Legehennen vor. Geprüft werden diese Maßnahmen auch  in Zoos und Tierparken.

 

Um die personelle und materielle Ausstattung der Tierseuchenbekämpfungszentren zu verbessern gibt es ab 2017 eine weitere Tierarztstelle für das Landeskrisenzentrum. Was die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden betrifft, seine regelmäßige gemeinsame Abstimmungen zu Bekämpfungsstrategien und zu treffenden Maßnahmen erforderlich.

 

„Das auf EU- und Bundesrecht basierende Wildvogelmonitoring muss als wichtiges Instrument der Früherkennung und Grundlage für die Bewertung der epidemiologischen Situation fortgesetzt werden“, hob der Minister hervor. Im Jahr 2016/2017 wurden 2.800 Proben von Wildvögeln untersucht.

 

Im Herbst 2016 wurden die Risikogebiete aktualisiert. Als Risikogebiete gelten u. a. Rast-, Brut- und Überwinterungsgebiete. Die Aufstallungsordnung in diesen Gebieten führt laut den Behörden zu einer deutlichen Senkung des Eintragsrisikos für Hausgeflügelbestände oder Bestände mit gehaltenen Vögeln. „Unter bestimmten Umständen kann eine landesweite Aufstallung erforderlich sein“, so Backhaus weiter. Vorstellbar wäre das beispielsweise bei einem neuen hochpathogenen Serotyp oder einer humanpathogenen Virusvariante.

 

„Dass die Umsetzung der im Tiergesundheitsgesetz vorgeschriebenen Pflichten des Tierhalters bei Ausbruch einer Tierseuche insbesondere bei Hobby- und Rassegeflügelhaltern schwierig ist, dessen bin ich mir durchaus bewusst. Aktuell beschäftigt sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe damit, Empfehlungen zur Einrichtung von Schutzvorrichten zu erarbeiten“, führte der Landwirtschaftsminister aus.

 

Zudem müssten EU-Vermarktungsnormen mit den Erfordernissen der Tierseuchenbekämpfung in Einklang gebracht werden. Als Beispiel nannte Dr. Backhaus die 12-Wochen-Frist, nach der Freilandeier aufgestallter Legehennen nicht mehr als Freilandeier  in Verkehr gebracht werden dürfen. Dies konterkariere notwendige Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung. Hier seien flexible Regelungen auch im Marktordnungsrecht notwendig, sagte der Minister. MV habe sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine Anpassung der entsprechenden EU-rechtlichen Vorschriften eingesetzt zum Beispiel mit dem Entwurf Verordnung, die die Kennzeichnung von Eiern aus Freilandhaltung trotz Stallpflicht von bis zu 16 Wochen (statt bisher 12 Wochen) erlaubt.

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