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Wasserversorger blockiert Fördergelder

Rund 300 Ackerbauern, die sich seit 2016 freiwillig mit verschiedenen Maßnahmen für den Grundwasserschutz im Schutzgebiet Donauried-Hürbe engagiert haben, warten eineinhalb Jahre später immer noch auf die versprochene Entschädigung. Kritik des Zweckverbandes Landeswasserversorgung (LW) stoppte die Auszahlung.

Lesezeit: 2 Minuten

Rund 300 Ackerbauern, die sich seit 2016 freiwillig mit verschiedenen Maßnahmen für den Grundwasserschutz im Schutzgebiet Donauried-Hürbe (Baden-Württemberg) engagiert haben, warten eineinhalb Jahre später immer noch auf die versprochene Entschädigung.

 

Der Grund dafür ist offenbar, dass das EU-Notifizierungsverfahren für die Auszahlung der rund 900 000 € aufgrund von Kritik des Zweckverbandes Landeswasserversorgung (LW) in Baden-Württemberg ins Stocken geraten ist: „Wir kritisieren, dass auch dieses Projekt – wie viele andere vorher auch – nicht zielorientiert und nicht strukturiert genug umgesetzt wird“, sagt Bernhard Röhrle, Pressesprecher der LW in Stuttgart.

 

Es fehle unter anderem an einer systematischen Datenerhebung und Auswertung sowie an einer konsequenten Umsetzung und Erfolgskontrolle der Maßnahmen. Im Rahmen des Donauried-Hürbe-Projektes würden z. B. Maßnahmen entschädigt, die außerhalb des Projektgebietes durchgeführt worden seien. „Das Ziel, bis 2030 mit dem Nitratwert unter 30 mg/l zu kommen, werden wir so nicht erreichen.“ Da diese Pauschalkritik in den vergangenen Jahren an der Landwirtschaftsverwaltung abgeprallt sei, habe man sich bereits 2014 an die EU gewandt.

 

Für Dr. Claus-Ulrich Honold vom Landwirtschaftsamt im Alb-Donau-Kreis sind die Aussagen der LW nicht nachvollziehbar: „Das Projektgebiet, die Projektstruktur sowie die Zielvorgaben wurden gemeinsam in einer Arbeitsgruppe entwickelt, an der neben der Verwaltung und dem Berufsstand auch die Landeswasserversorgung beteiligt ist. Von diesem gemeinsamen Vorgehen hätten eigentlich alle nur gewinnen können.“

 

Das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart bereitet derzeit nach eigenen Angaben die Auszahlung des Geldes im Herbst nach dem de minimis-Verfahren vor. Allerdings dürften dann aufgrund der Höchstgrenze von 15 000 € innerhalb von drei Jahren wohl nicht alle Landwirte ihren Aufwand voll entschädigt bekommen.


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Diese Meldung stammt aus der neuen top agrar Südplus 5/2017 für Bayern und Baden-Württemberg.

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