Der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen ist ein Schwerpunktthema des G7-Gipfels, der am Montag auf Schloss Elmau zu Ende geht. Das Thema wird aller Voraussicht nach in der Abschlusserklärung der Staats- und Regierungschefs eine Rolle spielen.
Regierungssprecher Steffen Seibert bezeichnete Antibiotikaresistenzen als weltweite Bedrohung, gegen die dringend wirksame Schritte ergriffen werden müssten. Die Bundesregierung selbst sieht sich dabei in einer Vorreiterrolle und verweist auf die kürzlich vom Kabinett beschlossene neue Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020), mit der die Anstrengungen in der Human- und Veterinärmedizin zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen intensiviert werden sollen.
Kernpunkte sind eine verbesserte Diagnostik, die Umsetzung von Hygienemaßnahmen, eine Weiterentwicklung der Tierhaltung, die Aufklärung der Bevölkerung, von Ärzten und Tierärzten sowie ein Ausbau der Forschung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium vermeldete die Fortschritte im Veterinärbereich. Mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes habe man den Weg zur konsequenten Minimierung des Antibiotikaeinsatzes auf das therapeutisch notwendige Maß eingeschlagen.
Schmidt ermahnt Länder
Unterdessen appellierte Ressortchef Christian Schmidt vergangene Woche an die Länder, eine lückenlose Anwendung der Regelungen zu gewährleisten. Er rief die Bundesländer dazu auf, ihre Aufgaben bei der Erfassung der Therapiehäufigkeit von Antibiotika in der Tiermast wahrzunehmen.
„Wie die erste Erhebungsphase gezeigt hat, muss die Genauigkeit und Treffsicherheit durch eine konsequente Anwendung und Überprüfung durch die zuständigen Behörden noch verbessert werden“, sagte Schmidt. Er sieht die Länderbehörden gefordert, absichtliches und versehentliches Fehlverhalten durch Tierhalter aufzuklären. „Wer angewendet hat, muss melden“, betonte der CSU-Politiker. Wer trotz Anwendung nicht melde, verstoße gegen das Arzneimittelgesetz. Das könne mit Bußgeldern von bis zu 25 000 Euro geahndet werden.
Der Minister wies darauf hin, dass Ende Juni bereits die zweite Erfassungsperiode ende. Damit hätten die zuständigen Behörden vor Ort alle Möglichkeiten zur Überprüfung der bisherigen „Nichtmelder“. Es sei zu gewährleisten, dass das System zur Antibiotika-Minimierung seine volle Wirksamkeit entfalten könne. Die erstmalige Veröffentlichung der bundesweiten Kennzahlen zur betrieblichen halbjährlichen Therapiehäufigkeit bezeichnete der Minister als „Meilenstein auf dem Weg hin zu einer kontinuierlichen Reduktion des Antibiotikaeinsatzes“. Das Vergleichssystem habe zur Folge, „dass die Betriebe wissen, wo sie stehen“. Zugleich seien die Betriebe gefordert, Maßnahmen zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes zu ergreifen.