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Polnische Botschaft äußert sich zu Rohwurst-Exporten

In letzter Zeit erschienen zahlreiche Beiträge zum Risiko der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland durch den Verkauf polnischer Schweinefleischprodukte durch die Discounterkette Lidl. Die polnische Botschaft in Berlin erklärt dazu:

Lesezeit: 3 Minuten

In letzter Zeit erschienen zahlreiche Beiträge zum Risiko der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland durch den Verkauf polnischer Schweinefleischprodukte durch die Discounterkette Lidl. Die polnische Botschaft in Berlin erklärt dazu: Als Mitgliedsstaat der Europäischen Union unterliegt Polen denselben Rechtsvorschriften zur Lebensmittelsicherheit wie Deutschland. Im Einklang mit diesen Bestimmungen führt man bei Schweinen, die aus Gebieten (beispielsweise zum Schlachthof) transportiert werden, in denen Wildschweine von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen sind, Laboruntersuchungen durch, um die Krankheit auszuschließen; 24 Stunden vor dem Abtransport von einem Zuchtbetrieb wird außerdem eine klinische Untersuchung einschließlich Messung der inneren Körpertemperatur vorgenommen.


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Nach Eintreffen im Schlachthof werden die Schweine ein zweites Mal klinisch untersucht. Die anschließende Untersuchung der geschlachteten Hälften soll jegliche Auffälligkeiten aufdecken, die für das Risiko einer Ansteckung mit der ASP sprechen könnten. All diese Maßnahmen werden durch amtliche Tierärzte vorgenommen. Die polnischen Behörden und Veterinärdienste sind sich dessen bewusst, dass Polen an der Außengrenze der EU liegt; deshalb werden mit voller Entschlossenheit alle möglichen Schritte unternommen, um die Verbreitung des ASP-Virus in den Nachbarländern zu verhindern. Daher finden in Polen strengere Regelungen als die in der EU geltenden Vorschriften Anwendung. Polen hat auf dem gesamten Staatsgebiet zusätzliche Kontrollmaßnahmen des Gesundheitszustandes bei transportierten Schweinen eingeführt. Sie bestehen in klinischen Untersuchungen der Schweine, ehe sie einen Zuchtbetrieb verlassen, woraufhin ein amtlicher Gesundheitsnachweis für den Binnenhandel ausgestellt wird.


Darüber hinaus hat Polen 2016 viel strengere Rechtsvorschriften als von der EU gefordert für die Identifizierung und Erfassung von Schweinen umgesetzt. Aus Gebieten, in denen (nach Maßgabe der EU-Vorschriften) die ASP vorkommt, muss jede Veränderung der Anzahl von Schweinen in einem Zuchtbetrieb innerhalb von 24 Stunden der Zentralen Tierdatenbank gemeldet werden, aus den nicht betroffenen Regionen innerhalb von 7 Tagen. Zusätzlich muss der Zuchtbetrieb neugeborene Schweine spätestens 30 Tage nach der Geburt und vor jeder Herausnahme aus der Herde kennzeichnen. Im gesamten polnischen Staatsgebiet funktioniert außerdem ein System der Rückverfolgbarkeit sowohl in Bezug auf Tiere als auch auf deren Fleisch und die daraus gewonnenen Produkte; dies ermöglich eine Rückverfolgung des Weges eines Produktes vom Geschäftsregal zurück zu dem Herkunftszuchtbetrieb. Polen überwacht sehr intensiv auch die Wildschweine, sowohl die verendeten (landesweit) als auch die geschossenen Tiere (in von der ASP bedrohten Gebieten). 2017 wurden solche Untersuchungen bei Schweinen in 180.000, bei Wildschweinen in 25.000 Fällen durchgeführt.


Der Mangel an journalistischer Sorgfalt und genauer Faktenanalyse sowie Unkenntnis der in der EU geltenden Verfahren führten zu schädigenden Behauptungen über das vermeintliche Risiko, welches angeblich vom Verkauf polnischer Schweinefleischprodukte in Deutschland ausgehen würde, die aus dem legalen Fleischhandel stammen. Derart unprofessionell formulierte Kritik und das Anzweifeln des in der EU geltenden Systems der Lebensmittelsicherheit rufen bei Verbrauchern und Schweinezüchtern große Unruhe hervor und tragen zur Verbreitung von Fehlinformationen bei. Dies ist geeignet, das Vertrauen in die Lebensmittelqualität in der gesamten Europäischen Union sowie in die EU-Veterinärdienste zu untergraben.

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