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Antibiogramm wird verpflichtend

Das Antibiogramm wird unter bestimmten Bedingungen verpflichtend für Rinderhalter eingeführt. Für einige Wirkstoffgruppen gibt es ein Umwidmungsverbot. Die Kosten für die Wirtschaft sollen sich laut Bundeslandwirtschaftsministerium auf 19,7 Mio. Euro pro Jahr belaufen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Antibiogramm wird unter bestimmten Bedingungen verpflichtend für Rinderhalter eingeführt. Für einige Wirkstoffgruppen gibt es ein Umwidmungsverbot. Das soll antibiotische Behandlungen minimieren und die Wirksamkeit erhalten. Die Kosten für die Wirtschaft, also Tierärzte und gewerbliche Tierhalter, sollen sich laut Bundeslandwirtschaftsministerium auf 19,7 Mio. Euro pro Jahr belaufen.

 

Das Bundeskabinett hat am 13.12. die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken beschlossen. Zentrales Ziel der neuen Regelungen ist es, die Anzahl antibiotischer Behandlungen auf das „therapeutisch notwendige Maß“ zu minimieren und so zum Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika beizutragen.



Vor diesem Hintergrund wird die bestehende Verordnung um ein Umwidmungsverbot für Cephalosporine der dritten und vierten Generation und Fluorchinolone erweitert und mit Vorschriften über Methoden zur Probenahme und zur Isolierung von Bakterien ergänzt. Eingeführt wird außerdem eine unter bestimmten Voraussetzungen geltende Pflicht zur Erstellung eines sogenannten Antibiogramms, bei dem die zu bekämpfenden Krankheitserreger auf ihre Empfindlichkeit gegenüber den zur Wahl stehenden antibiotischen Wirkstoffen getestet werden.

 

Die Antibiogrammpflicht gilt für die Behandlung von Rinder-Gruppen, die in Stallabteilungen oder in einem umfriedeten Bereich im Freien gehalten werden, wenn im Verlauf einer Behandlung der antibakterielle Wirkstoff gewechselt wird oder die Behandlung häufiger als einmal in einem bestimmten Alters- oder Produktionsabschnitt stattfindet.

 

Die Pflicht zur Resistenzanalyse besteht auch, wenn die Anwendung die Dauer von sieben Tagen oder den bei der Zulassung des Medikaments definierten Zeitraum übersteigt, aber auch dann, wenn verschiedene Arzneimittel mit antibiotischen Wirkstoffen kombiniert werden sowie bei Abweichungen von den Vorgaben der Zulassungsbedingungen von Antibiotika und beim Einsatz der vom Umwidmungsverbot betroffenen Wirkstoffe.

 

Im Falle der Abweichung von den Vorgaben der Zulassungsbedingungen, sowie der Verwendung der Cephalosporine und Fluorchinolone, besteht eine Antibiogrammpflicht auch bei der Behandlung von einzelnen Rindern. Hingegen muss kein Antibiogramm erstellt werden, wenn der gesundheitliche Zustand des Tieres keine Probenahme zulässt, die Erreger nicht mittels zellfreier künstlicher Medien kultiviert werden können oder für die Bestimmung der Empfindlichkeit keine geeignete Methode verfügbar ist.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium veranschlagt die aus den Vorschriften zur Untersuchung der Empfindlichkeit von Krankheitserregern entstehenden zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, also hauptsächlich die Tierärzte und die gewerblichen Tierhalter, mit rund 19,7 Mio Euro pro Jahr, wobei gut 3,5 Mio Euro auf die Bürokratiekosten durch die Informationspflichten entfallen. Auswirkungen auf die Verbraucherpreise werden nicht erwartet.

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