Die zweite Antragsrunde des EU-Milchmengen-Reduktionsprogramms für den Zeitraum November 2016 bis Januar 2017 ist – wie zu erwarten war – weit überzeichnet. Deshalb setzt die EU einen sogenannten Allokationskoeffizient in Höhe von gerundet 0,125 an. Das bedeutet, dass für 100 kg, die ein Landwirt an Reduktion beantragt hat, er eine Reduktionsmenge von 12,5 kg zugeteilt bekommt, für die er eine Beihilfe in Höhe von 0,14 Ct/kg erhält – sofern er die Produktionsreduktion vornimmt, schriftlich nachweist und einen Auszahlungsantrag stellt.
EU-weit wollen 6.081 Milcherzeuger ihre Produktion in der zweiten Antragsrunde um ca. 97,8 Mio. kg drosseln. Die beihilfefähige Reduktionsmenge liegt bei rund 12,2 Mio. kg. Mit dabei sind 918 deutsche Milcherzeuger mit einer beihilfefähigen Menge von gut 2,2 Mio. kg.
Das EU-Milchmengen-Reduktionsprogramm vergütet jedes nicht gemolkene Kilogramm Milch mit 14 Cent. In der ersten Antragsrunde haben die europäischen Milcherzeuger Anträge über 1,06 Mio. t gestellt. Umgerechnet steht für das 150 Mio. €-Programm eine Menge von 1,07 Mio. t zur Verfügung.
Somit gab es bereits in der ersten von vier Antragsrunden fast eine Punktlandung.
In Deutschland haben 9.947 Milcherzeuger einen Antrag in der ersten Runde gestellt. Sie wollen die Milchmenge um 286.049 t senken.
Abzuwarten bleibt allerdings, ob und in welchem Umfang die Milcherezuger in der EU ihre Produktion tatsächlich reduzieren. Angesichts der zu erwartenden steigenden Milchpreise erwarten Branchenvertreter, dass sich etliche Landwirte dazu entscheiden, trotz Antragsstellung nicht am Reduktionsprogramm teilzunehmen.