Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Schärfere Vorschriften zur BVD-Bekämpfung

Der Bundesrat hat neuen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) zugestimmt. Unter anderem soll das maximale Untersuchungsalter für Kälber von sechs auf einen Monat gesenkt werden. So sollen sich noch vorhandene, infizierte Rinder schneller finden lassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat neuen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) zugestimmt. Unter anderem soll das maximale Untersuchungsalter für Kälber von sechs auf einen Monat gesenkt werden. So sollen sich noch vorhandene, infizierte Rinder schneller finden lassen.

 

Der Bundesrat hat der vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingebrachten zweiten Verordnung zur Änderung der BVDV-Verordnung mit Maßgabe einer redaktionellen Änderung zugestimmt. Ab wann die neuen Regelungen gegen den Rinderdurchfall gelten, steht noch nicht fest. Um die mit BVDV infizierten Tiere schneller auszumachen, wird laut der Verordnungsnovelle das vorgeschriebene maximale Untersuchungsalter für Kälber von sechs auf einen Monat gesenkt.

 

Das Risiko, dass ein BVDV-persistent infiziertes Tier andere Rinder des Bestandes infiziert, soll durch die Reduzierung des Zeitraumes zwischen zwei Bestandsuntersuchungen von 60 auf 40 Tage gesenkt werden. Persistent infizierte Tiere sind unmittelbar zu töten oder innerhalb von sieben Tagen zur Schlachtung zu bringen.

 

Neu ist die Regelung, dass aus einem Bestand mit einem BVDV-infizierten Tier für einen Zeitraum von 40 Tagen Rinder grundsätzlich nicht sowie tragende Rinder erst nach dem Abkalben verbracht werden dürfen. Ein Verbringen nicht gravider Tiere soll nur erlaubt sein, wenn sie direkt in den Schlachthof geliefert oder durch eine Zusatzuntersuchung nach 40 Tagen eine persistente Infektion ausgeschlossen werden kann. Tragende Rinder dürfen nur verbracht werden, wenn das Tier geimpft ist oder es nach dem 150. Trächtigkeitstag negativ getestet wurde.

 

Schließlich wird der Zeitraum, für den in einem BVDV-unverdächtigen Bestand bestimmte Regeln gelten, von zwölf auf 24 Monate verlängert, da sich gezeigt hat, dass in der kürzeren Periode noch BVDV-persistent infizierte Tiere entdeckt wurden.

 

Nach Ministeriumsangaben wurden 2011 insgesamt 24.088 Tiere in 7.929 Beständen entdeckt, die noch persistent mit dem Virus infiziert waren. Im vergangenen Jahr waren es nur noch 1.718 Rinder in 566 Betrieben. Die Prävalenz, bezogen auf neugeborene Kälber, ging in diesem Zeitraum von 0,5 % auf 0,03 % zurück.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.