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Privatmolkereien gegen Eingriffe in Lieferbeziehung

Die Interessengemeinschaft Privater Milchverarbeiter Bayerns ist sich einig: Jedes Unternehmen habe eine effiziente Rohstoffplanung, Milchkaufverträge mit konkreten Preisfestlegungen und Mengenformulierungen, die eine hinreichende Steuerung der Rohmilchmengen ermöglichen, seien seit langem Standard.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Mitgliedsunternehmen der Interessengemeinschaft Privater Milchverarbeiter Bayerns sind sich bei der Milchmengensteuerung einig: Jedes Unternehmen habe eine effiziente Rohstoffplanung, Milchkaufverträge mit konkreten Preisfestlegungen und Mengenformulierungen, die eine hinreichende Steuerung der Rohmilchmengen ermöglichen, seien im privatwirtschaftlichen Bereich seit langem Standard. Dadurch ergebe sich für Milcherzeuger und Molkerei Planungssicherheit, der Marktmechanismus von Angebot und Nachfrage lasse sich dadurch aber nicht vermeiden.


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Die wiederkehrenden Forderungen, Lieferbeziehungen zwischen Molkereien und Erzeuger als Schutz vor Preiseinbrüchen bzw. Milchkrisen zu modernisieren, sind deshalb für die Interessengemeinschaft nicht nachvollziehbar. Die Ursachen für die Volatilität der Preise liegen nach Überzeugung der Verbandsspitze in den Gesetzen des international aufgestellten Milchmarktes, die nicht durch Steuerungselemente auf Ebene der Molkereien beeinflusst werden könnten. „Unter Erkenntnis dieser Marktzusammenhänge wirkt es aus privatwirtschaftlicher Sicht realitätsfremd, wenn in der öffentlichen Diskussion der Eindruck erweckt wird, dass durch eine Neuregelung des Vertragsverhältnisses zwischen Erzeuger und Molkerei wiederkehrende Preiseinbrüche vermieden werden könnten. Zumal unsere Milcherzeuger den unternehmerischen Handlungsspielraum schätzen, den ihnen das bestehende privatwirtschaftliche Vertragsmodell bietet“, so die übereinstimmende Meinung im Vorstand des Verbandes.

 

Dem Vorstand der Interessengemeinschaft Privater Milchverarbeiter Bayerns e.V. gehören Vertreter der Unternehmen Bergader, Jäger, Meggle, Müller und Zott an.

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