Zum 1. August 2018 wurde erstmals der Tiergesundheitsindex (TGI) für alle Schweinemastbetriebe im QS-System berechnet. Von ihrem Bündler erhalten die Mäster alle zusammengetragenen Ergebnisse des ersten Halbjahres 2018. Dadurch haben sie die Möglichkeit, die Organbefunde ihrer Schweine zu bewerten und sich mit anderen Landwirten zu vergleichen, die an denselben Schlachthof geliefert haben.
Grundlage für den Index sind die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, die in der Schlachthof-EDV erfasst, an die QS-Befunddatenbank weitergegeben und dort schlachthofbezogen ausgewertet werden. Aus den Daten werden vier Teilindices berechnet:
- Atemwegsgesundheit: Herz, Lunge, Brustfell
- Organgesundheit: Leber, Darm
- Gelenkgesundheit: Gelenke, Liegebeulen
- Unversehrtheit des Schlachtkörpers: Haut, Ohr, Schwanz, Treibespuren
Die Werte für die Indices liegen zwischen 0 und 100. Gute Schlachtkörperbewertungen ergeben einen höheren Wert, Auffälligkeiten führen zu Abwertungen. Werden niedrige Werte aufgrund von höheren Befundraten festgestellt, sollte der Landwirt mögliche Defizite in seinem Betrieb identifizieren und prüfen, ob betriebliche Maßnahmen notwendig sind, z.B. die Änderung der Klimaführung im Stall.
20.930 Schweinemastbetriebe haben im ersten Halbjahr 2018 Schweine zur Schlachtung an Schlachtbetriebe im QS-System geliefert. Für 13.100 Betriebe konnte der Tiergesundheitsindex vollständig berechnet werden, das heißt für alle vier Teilindices. Für weitere 6.400 Betriebe konnte mindestens ein Teilindex bestimmt werden.
Der TGI wird zukünftig quartalsweise berechnet und den Betrieben mitgeteilt, damit diese die Möglichkeit haben, bei Bedarf zeitnah zu reagieren. Wenn der Landwirt es wünscht, kann der TGI z. B. auch dem behandelnden Tierarzt zur Verfügung gestellt werden. Zurzeit arbeitet QS an einer App für Landwirte, über die diese zukünftig alle betrieblichen Daten, u.a. die Tiergesundheitsindices, auch mobil abfragen können.