Die Uhr tickt. In einem Jahr, am 1. September 2018, läuft in der Schweiz die Übergangsfrist der Tierschutzverordnung ab. Dann müssen auch Altställe die neuen, schärferen Vorgaben erfüllen. Den Mästern bereiten dabei vor allem zwei Punkte Kopfzerbrechen: Das dann geltende Vollspaltenverbot – zwei Drittel jeder Bucht müssen als Liegefläche mit maximal 5 % Schlitzanteil ausgestaltet sein – und die höheren Flächenvorgaben in der Mast. Allein durch den höheren Flächenanspruch der Tiere verlieren die Mäster dann ein Drittel ihrer Mastkapazitäten.
Zahlreiche Mäster, so schätzen Experten, werden dies zum Anlass nehmen, ganz aus der Produktion auszusteigen. Der Schweizerische Viehhändler-Verband geht von netto60.000 Mastplätzen aus, die dann wegfallen. Das kommt zwar der unter ihrer Überversorgung mit Schweinefleisch ächzenden Schweiz zugute. Durch den Wegfall der Mastplätze könnte der Selbstversorgungsgrad wieder auf 90 % sinken, schätzen Experten. Und dadurch würden dann auch wieder die Schweinepreise ein kostendeckendes Niveau erreichen.
Die Kehrseite der Medaille ist jedoch, dass es in einem Jahr aufgrund der sinkenden Nachfrage auch ein Überangebot an Mastferkeln geben wird. Und dieses Überangebot werde mit aller Härte auf den Ferkelpreis schlagen, warnt der Branchenverband Suisseporcs. Ferkelerzeuger, die den Ausstieg aus der Produktion planen oder zur Mast bzw. ins geschlossene System wechseln wollen, sollten ihre Pläne daher jetzt zügig umsetzen.
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