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ITW-Schwein: Kartellamt verlangt Konzept für Kennzeichnung bis Ende 2018

Die Initiative Tierwohl muss dem Bundeskartellamt bis Ende 2018 ein Konzept vorlegen, bei dem der Kunde im Laden erkennen kann, wie das Tierwohl-Fleisch produziert wurde. Bis 2020 dulden die Wettbewerbshüter die derzeit fehlende Kennzeichnung noch.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Initiative Tierwohl muss dem Bundeskartellamt bis Ende 2018 ein Konzept vorlegen, bei dem der Kunde im Laden erkennen kann, wie das Tierwohl-Fleisch produziert wurde. Bis 2020 dulden die Wettbewerbshüter die derzeit fehlende Kennzeichnung noch.

 

Verbraucherschutz ist in Deutschland ein hohes Gut. Der Kunde soll wissen, was er kauft. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskartellamt jetzt noch einmal klargestellt, dass man die Initiative Tierwohl (ITW) zwar begrüße, der Kunde aber darüber informiert werden müsse, unter welchen Bedingungen das Fleisch produziert wurde. „Entscheidend ist, dass der Kunde in transparenter Art und Weise erkennen kann, welches Stück Fleisch nach welchen Tierwohlkriterien hergestellt wurde oder ob dies gerade nicht der Fall war. Nur wenn diese Transparenz gewährleistet ist, kann er seinen Einkauf entsprechend danach ausrichten“, betont Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

 

Anders als im Bereich Schwein soll für den Bereich Geflügel bereits ab dem Jahr 2018 Transparenz für den Verbraucher durch die Einführung einer sogenannten Nämlichkeit für frisches und gefrorenes, unbehandeltes Hähnchen- und Putenfleisch geschaffen werden. Das bedeutet, dass der Verbraucher künftig anhand eines Labels erkennen kann, ob das jeweilige Stück Fleisch nach Tierwohlkriterien produziert wurde und welche Vorteile für den Tierschutz mit der Initiative tatsächlich einhergehen.

 

Da die Einführung einer vergleichbaren Transparenz für den Verbraucher im Bereich Schweinefleisch schwieriger umzusetzen ist als bei Geflügel, wird das Bundeskartellamt die Vereinbarung nur für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2020 dulden. Bereits bis Ende 2018 muss die ITW aber ein Konzept für die Einführung von mehr Verbrauchertransparenz vorlegen und darlegen, wie man ab dem Jahr 2021 mit dem Thema Nämlichkeit im Bereich Schwein umgehen möchte. Das Kartellamt betont, dass durch diese Übergangslösung die fortgeschrittenen Planungen und Investitionen der Erzeuger geschützt werden sollen, und die Initiative weiter entwickelt werden kann.

 

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeskartellamtes, da sie für alle Partner Klarheit und Planungssicherheit für die nächsten Jahre schafft“, kommentiert Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl, die Meldung der Bonner Wettbewerbsbehörde. „“ Wir beschäftigen uns bereits eingehend mit der Aufgabe, wie die Nämlichkeit auch bei Schweinefleisch erreicht werden kann. Der Zeitplan ist ambitioniert“, so Hinrichs.

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