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Importsperre: Russland verweigert Entschädigung

Moskau hat eine Kompensationsforderung der Europäischen Union in Höhe von jährlich 1,39 Mrd. Euro wegen des anhaltenden Importverbots für Schweine und Schweinefleisch aus der EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) zurückgewiesen. Das Importverbot besteht seit 2014.

Lesezeit: 2 Minuten

Moskau hat eine Kompensationsforderung der Europäischen Union in Höhe von jährlich 1,39 Mrd. Euro wegen des anhaltenden Importverbots für Schweine und Schweinefleisch aus der EU bei der Welthandelsorganisation (WTO) zurückgewiesen. Man halte die Schadenersatzklage der EU für unbegründet und werde bis Ende Januar ein Schiedsgericht bei der WTO beantragen, kündigte der Abteilungsdirektor im Moskauer Ministerium für Wirtschaftsentwicklung, Maxim Medvedkov, vergangene Woche in der russischen Presse an.

 

Im Jahr 2014 hatte Russland nach Fällen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Polen und dem Baltikum für alle EU-Mitgliedstaaten aus veterinärrechtlichen Gründen ein Einfuhrverbot erlassen. Sowohl ein Schiedsgericht, wie auch ein Berufungsgremium der WTO hielten eine so umfassende Importsperre jedoch für nicht zulässig. Der Föderale Aufsichtsdienst für die Tier- und Pflanzengesundheit (Rosselkhoznadzor) erklärte daraufhin im Dezember 2017 die „technischen und veterinärrechtlichen Verbote“ für ungültig und beschränkte die Einfuhrrestriktionen auf die betroffenen ASP-Gebiete. Die Behörde stellte jedoch klar, dass das „politische Lebensmittelembargo“ weiterhin gelte. Deshalb bleibt die Einfuhr von nahezu allen Schweinefleischerzeugnissen, die auf dem Gebiet der EU produziert werden, nach Russland weiterhin verboten.



Im Jahr 2013, dem letzten Jahr vor dem Inkrafttreten des Embargos, waren von der EU rund 750 000 t Schweinefleisch für etwa 1,4 Mrd. € nach Russland geliefert worden, woraus sich die jetzige Kompensationsforderung ableitet. Russland argumentiert jedoch, dass die Vorgaben der WTO mit der Aufhebung der allgemeinen veterinärrechtlichen Verbote erfüllt wurden, die EU nicht einseitig eine angebliche Schadenshöhe festlegen könne und das Einfuhrembargo für Lebensmittel nur eine gerechtfertigte Reaktion auf die EU-Sanktionen gegen Russland sei.

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