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Kastrationsausstieg: Tierärzte fordern Lösung arzneirechtlicher Probleme

Der im Tierschutzgesetz festgelegte Ausstieg Deutschlands aus der betäubungslosen Ferkelkastration ab Januar 2019 stellt insbesondere die Landwirte, aber auch die Tierärzte vor große Herausforderungen.Denn keine der bisher verfügbaren Methoden ist für alle Betriebe und Vermarktungsstrukturen geeignet.

Lesezeit: 1 Minuten

Der im Tierschutzgesetz festgelegte Ausstieg Deutschlands aus der betäubungslosen Ferkelkastration ab Januar 2019 stellt insbesondere die Landwirte, aber auch die praktizierenden Tierärzte vor große Herausforderungen. Immer mehr stellt sich heraus, dass keine der bisher verfügbaren Methoden für alle Betriebe und Vermarktungsstrukturen geeignet ist. Die verschiedenen Methoden haben teilweise Nachteile im Hinblick auf den Tierschutz (beispielsweise Ebermast), andere wiederum stellen die Tierärzte vor arzneimittelrechtliche Probleme (Isoflurannarkose).


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Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) stellt vor diesem Hintergrund fest:

  • wir befürworten das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1.1.2019
  •  aus Sicht der praktizierenden Tierärzte kommt keine der bisher bekannten Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration (Ebermast, Impfung gegen Ebergeruch, Kastration unter Narkose) als alleinige Lösung in Frage
  • alle Methoden haben Vor-und Nachteile und müssen anhand der individuellen Produktions- und Vermarktungsgegebenheiten ausgewählt werden
  • alle Beteiligten in Wirtschaft und Politik werden aufgefordert, die verbleibende Zeit bis zum gesetzlich festgelegten Ausstieg Ende 2018 zu nutzen, um die noch bestehenden technischen und arzneimittelrechtliche Probleme zu lösenund auf eine gemeinsame europarechtliche Lösung hinzuarbeiten

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