Im Zuge der Afrikanischen Schweinepest (ASP) an der EU-Ostgrenze zu Weißrussland hat die Gemeinschaft die Sicherheitsmaßnahmen angepasst. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) unterstützte vergangene Woche die Verringerung der engeren Sicherheitszone auf 40 km bis 50 km um die Gebiete der ASP-Fälle in Litauen und Polen herum, weitete gleichzeitig jedoch anliegende Pufferzonen auf weitere 40 km bis 50 km aus, um eine weitere Ausbreitung über Wildschweine zu verhindern. Die neuen Abgrenzungen treten am 28. bzw. 29. März in Kraft.
In Hausschweinebeständen trat die hochansteckende Seuche bislang nicht auf. Allerdings werden in Polen in der Sicherheitszone insbesondere gefährdete Hinterhofbestände geschlachtet. Das gewonnene Fleisch muss aus Seuchenschutzgründen hitzebehandelt werden. Preisnachteile gegenüber Ware aus den nicht beschränkten Gebieten können bislang noch mit EU-Unterstützung teilweise ausgeglichen werden. Ferner wurde Sardinien, wo sich die ASP bereits vor Jahren festgesetzt hat, als Hochrisikogebiet bestätigt.
Importsperre: Weiterhin keine Einigung
Unterdessen befanden sich die Verhandlungen der Europäischen Kommission mit Russland zwecks Aufhebung des Importverbots von lebenden Schweinen und Schweinefleisch aus der gesamten EU vergangene Woche im Leerlauf – wohl auch unter dem Eindruck der Krim-Krise. Von Seiten der Kommission wurde bestätigt, dass man das Thema jetzt auf die Ebene der Welthandelsorganisation (WTO) heben wird. In dieser Woche will die EU-Delegation in Genf einerseits die WTO-Mitgliedstaaten über die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung von ASP unterrichten und gleichzeitig im WTO-Plenum Vorwürfe gegen Russland erheben.