In den Niederlanden schreiben die Kriterien des „Beter-Leven“-Tierwohlprogramms künftig vor, dass die Schlachthöfe die Zahl der geruchsauffälligen Eber pro Lieferpartie an die jeweiligen Lieferanten zurückmelden müssen. Die Regelung gilt ab dem 1. Januar 2018. Laut Bert van den Berg, Programmleiter Tierhaltung beim Beter-Leven-Rechteinhaber Dierenbescherming, will man mit der Rückmeldung erreichen, dass die Schweinehalter noch gezielter an der Reduzierung der Zahl der Stinker arbeiten. „Wenn ein Landwirt ständig hohe Anteile geruchsauffälliger Eber gemeldet bekommt, wird er sich intensiver um eine Lösung kümmern. Er kann zum Beispiel mit seinen Beratern überlegen, wie er die Fütterung umstellt oder die Hygiene im Stall optimiert“, so van den Berg.
Neben dem Thema Kastration wollen die holländischen Tierschützer in Zukunft erreichen, dass die Landwirte die Zähne der Ferkel nicht mehr schleifen. Feste Vorgaben soll es dazu im Beter-Leven-Programm aber erst einmal nicht geben, schreibt das Fachblatt Boerderij.