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Tierärzte bleiben Partner der Landwirte

Die praktizierenden Tierärzte in Deutschland sehen sich weiter als Partner der Landwirtschaft. Das geht aus dem Grundsatzprogramm des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) hervor, dass von den Mitgliedern kürzlich im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung in München einstimmig verabschiedet wurde.

Lesezeit: 2 Minuten

Die praktizierenden Tierärzte in Deutschland sehen sich weiter als Partner der Landwirtschaft. Wie aus dem neuen Grundsatzprogramm des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt) hervorgeht, das bei der Mitgliederversammlung im Oktober einstimmig verabschiedet wurde, wollen sich die Veterinäre für die Entwicklung einer Nutztierstrategie einsetzen, die sowohl die Aspekte der Tiergesundheit, des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes einschließt als auch die Wirtschaftlichkeit auf Seiten der Landwirtschaft berücksichtigt.

 

Gleichzeitig soll die notwendige medizinische Versorgung von Tieren durch den Erhalt der tierärztlichen Therapiefreiheit und des tierärztlichen Dispensierrechts sichergestellt werden. Der qualifizierte Umgang mit potentiell gefährlichen Arzneimitteln wie Betäubungsmitteln und Chemotherapeutika soll aber weiterhin ausschließlich Tierärzten vorbehalten sein. Der Verband bekräftigt zudem seine Forderung, dass der Berufsstand stärker in Qualitätssicherungssysteme der Tierhaltung eingebunden werden müsse. Ein weiterer Punkt betrifft die gesetzliche Festschreibung der tierärztlichen Bestandsbetreuung im Nutztier- und Tierheimbereich sowie die Verankerung des „Ein-Tierarzt-Prinzips“ in der Lebensmitteltier-Praxis.



Der bpt will außerdem daran arbeiten, dass Tierärzte stärker als Tierschützer im öffentlichen Bewusstsein wahrgenommen werden. Mit Blick auf die Humanmedizin erinnern die Veterinäre nochmals an den nötigen One-Health-Ansatz bei Tier und Mensch durch die Begleitung eines nationalen Antibioika-Resistenzmonitorings. Nicht zuletzt spricht sich der bpt für eine Verbesserung der tierärztlichen Ausbildung und die Überarbeitung der Tierärztlichen Gebührenverordnung aus.

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