Tierhaltungsverbot für Adrianus Straathof bestätigt
Der niederländische Schweinehalter Adrianus Straathof darf bundesweit keine Tiere mehr halten. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg gestern entschieden, schreibt die in Sachsen-Anhalt erscheinende Volksstimme.
Der niederländische Schweinehalter Adrianus Straathof darf bundesweit keine Tiere mehr halten. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg gestern entschieden, berichtet die in Sachsen-Anhalt erscheinende Volksstimme. Das Verwaltungsgericht Magdeburg sieht das Verbot zur Haltung und Betreuung von Schweinen auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes als rechtmäßig an, wenn das veterinärmedizinische Fachpersonal seit mehreren Jahren bei zahlreichen Vor-Ort-Tierschutzkontrollen immer wieder schwerwiegende Mängel feststellt. „Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Kläger das Halten und Betreuen von Schweinen zu Recht untersagt worden ist", teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts mit. Berufung wurde nicht zugelassen. Gegen die Nicht-Zulassung kann Straathof allerdings beim Oberverwaltungsgericht klagen.
Das Gericht stellte fest, dass kranke Tiere in dem Betrieb im Jerichower Land nicht ausreichend versorgt wurden und Tiere zu lange in zu kleinen Kastenständen untergebracht waren. Straathof ist nach Auffassung des Gerichts als der verantwortliche Tierhalter anzusehen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Der niederländische Schweinehalter Adrianus Straathof darf bundesweit keine Tiere mehr halten. Das hat das Verwaltungsgericht Magdeburg gestern entschieden, berichtet die in Sachsen-Anhalt erscheinende Volksstimme. Das Verwaltungsgericht Magdeburg sieht das Verbot zur Haltung und Betreuung von Schweinen auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes als rechtmäßig an, wenn das veterinärmedizinische Fachpersonal seit mehreren Jahren bei zahlreichen Vor-Ort-Tierschutzkontrollen immer wieder schwerwiegende Mängel feststellt. „Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Kläger das Halten und Betreuen von Schweinen zu Recht untersagt worden ist", teilte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts mit. Berufung wurde nicht zugelassen. Gegen die Nicht-Zulassung kann Straathof allerdings beim Oberverwaltungsgericht klagen.
Das Gericht stellte fest, dass kranke Tiere in dem Betrieb im Jerichower Land nicht ausreichend versorgt wurden und Tiere zu lange in zu kleinen Kastenständen untergebracht waren. Straathof ist nach Auffassung des Gerichts als der verantwortliche Tierhalter anzusehen.