Um den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland und Bayern zu verhindern, ist ein koordiniertes Vorgehen aller Beteiligten erforderlich. Das forderte gestern Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf nach einem Präventionsgipfels zur ASP, zu dem sie Vertreter der Jagd, der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft, der Transporteure, der Tierärzteschaft sowie von Behörden eingeladen hatte.
Laut Scharf hat Bayern ein klares Konzept: „Erstes Ziel ist, die Einschleppung zu verhindern. Sollte es dennoch zu einem Ausbruch kommen, müssen als zweites Ziel Schäden möglichst gering gehalten werden. Nur bei einer engen Kooperation von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden können wir erfolgreich sein."
Bei Wildschweinen sei ein Schulterschluss von Jägern und Landwirten erforderlich, um die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erfolgreich zu gestalten. Hier bestünden besondere Herausforderungen, da die Möglichkeiten der Seuchenbekämpfung bei Wildschweinen begrenzt seien. „Der bereits etablierte Koordinierungskreis wird das Thema ASP weiterhin konsequent begleiten“, so Scharf. „Auch die regelmäßigen ASP-Seuchenübungen auf allen Ebenen der Verwaltung werden fortgesetzt.“
Auch der Bund sei gefordert. "Wir brauchen in Deutschland einen umfassenden Rechtsrahmen für die notwendigen Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen“, so Scharf. „Der Bund muss daneben die notwendigen Kontrollen auf den Transportwegen durch Bundespolizei und Zollbehörden sicherstellen." Diese Themen werde Bayern am 26. Februar bei einem weiteren Spitzentreffen zum Thema ASP auf Bundesebene einbringen.
Um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation rasch zu erkennen, hat Bayern bereits das Monitoring intensiviert. Verendet aufgefundene Wildschweine werden auf Erreger der Tierseuche untersucht. Hierfür gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 € pro Tier. Für das Erlegen von bestimmten Wildschweinen, wie Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig sind, erhalten Jäger außerdem eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 20 €. Hinweise für Reisende an den Raststätten entlang der Autobahnen und an den Flughäfen sollen außerdem verhindern, dass nicht ordnungsgemäß entsorgte Essensreste eine Eintragsquelle für die Afrikanische Schweinepest in Wild- und Hausschweinbestände darstellen. Zusätzlich seien Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit und die Kreisverwaltungsbehörden erstellt worden.
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