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Baden-Württemberg beschließt Ad-hoc-Hilfen wegen Jahrhundertfrost

Baden-Württemberg stellt den vom April-Frost betroffenen Winzern und Obstbauern Ad-hoc-Hilfen in Höhe von 49,44 Mio. Euro zur Verfügung. Der Landtag muss dem Vorschlag nun noch zustimmen. Laut Landesagrarminister Peter Hauk liegt das zuwendungsfähige Schadensvolumen bei rund 120 Mio. Euro.

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Baden-Württemberg stellt den vom April-Frost betroffenen Winzern und Obstbauern Ad-hoc-Hilfen in Höhe von 49,44 Mio. Euro zur Verfügung. Der Landtag muss dem Vorschlag nun noch zustimmen.


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Laut Landesagrarminister Peter Hauk liegt das zuwendungsfähige Schadensvolumen bei rund 120 Mio. Euro. 

Im Rahmen einer Kabinettsvorlage hatte Hauk den Ministerrat am Dienstag über die rund 2.500 Anträge von betroffenen Landwirten und Winzern, die den Landwirtschaftsämtern bis zum 30. Oktober vorlagen, informiert. Dabei entfällt das höchste Schadensvolumen auf die Bereiche Kern-, Stein-, und Beerenobst mit rund 92 Mio., gefolgt vom Weinbau mit rund 27 Mio. Euro.

 

„Regional am stärksten betroffen waren der Bodenseekreis mit 467 Anträgen und einem beantragten Schadensvolumen von 33 Mio. Euro, gefolgt vom Ortenaukreis mit 18,9 Mio., dem Landkreis Heilbronn mit 11,5, dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit 10,8 und dem Kreis Ravensburg mit 9,6 Mio. Euro“, erklärte der Minister.

 

Die angemeldeten Frostschäden liegen bei rund 90 % der Anträge in einem Bereich von bis zu 100.000 Euro. Bei rund 10 % und damit 246 Anträgen liegen die Schäden über 100.000 Euro. Davon bei 220 Anträgen im Bereich von 100.000 bis 300.000 Euro, bei 18 Anträgen im Bereich von 300.000 bis 500.000 Euro und bei acht Anträgen im Bereich von über 500.000 Euro.

 

„Dieses Ereignis trifft unsere Bauern gerade auch vor dem Hintergrund der allgemein schwierigen Situation besonders hart, die Existenzängste Einzelner sind groß. In dieser Situation muss der Staat helfen, zumal es in den Bereichen Kern- und Steinobst derzeit noch keinerlei Versicherungslösungen gegen Spätfröste gibt“, so Hauk.

 

Wichtig für Baden-Württemberg und die Landwirte und Winzer sei es aber, nicht nur auf Entschädigungen zu setzen, es brauche langfristige Lösungen, wie mit dem Klimawandel in der Landwirtschaft umgegangen werden solle. Leider müsse man aber auch sagen, dass ein wirkungsvolles Risikomanagement massive Kosten verursache und bisher am Markt viel zu wenig erschwingliche Instrumente vorhanden seien, was derzeit noch unerwünschte Grenzen setze.

 

Folgende Maßnahmen seien zwingend erforderlich:

  • Die Einführung einer steuerfreien Risikorücklage für Landwirte auf Bundesebene,
  • die Anpassung der Förderpolitik und der Förderbedingungen für präventive Maßnahmen der landwirtschaftlichen Unternehmen gegen Witterungsrisiken (z.B. Frostschutzberegnung),
  • die Erarbeitung eines Konzepts für die Etablierung einer umfassenden Risikoabsicherung, z.B. über eine Mehrgefahrenversicherung mit staatlicher Unterstützung.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags werden die vom Kabinett beschlossenen Ad-hoc-Hilfen in Höhe von 49,44 Millionen Euro Anfang 2018 an die betroffenen Landwirte und Winzer ausbezahlt.


Übersicht der Landkreise mit den größten beantragten Frostschäden


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