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Bayern organisiert Behörden gegen ASP

Umweltminister Huber regelt in einem Rahmenplan, was gegen die Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu tun ist. So sollen alle beteiligten Behörden einheitlich handeln.

Lesezeit: 2 Minuten

Umweltminister Huber regelt in einem Rahmenplan, was gegen die Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu tun ist. So sollen alle beteiligten Behörden einheitlich handeln.



Der bayerische Umweltminister Dr. Marcel Huber  bereitet die Behörden  mit einem neuen Rahmenplan umfassend auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest vor. Intensive Präventionsmaßnahmen sollen verhindern, dass die Tierseuche in Bayern ausbricht. Auch die Maßnahmen im Fall eines Ausbruchs legt der Plan fest.



"Sollte die Tierseuche in Deutschland auftreten, müssen wir sehr schnell und konsequent handeln können. Unsere Maßnahmen zur effektiven Abwehr und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest haben wir in engem Schulterschluss mit den Beteiligten auf den Weg gebracht", so Huber.  Tierseuchenbekämpfung sei eine Staatsaufgabe über alle Verwaltungsebenen hinweg. Der Rahmenplan solle den Behörden vor Ort ein bayernweit einheitliches Vorgehen gegen die ASP ermöglichen.





Anleitung zum Einzäunen sowie zur Suche nach verendeten Wildschweinen




Der Rahmenplan bündelt dazu die notwendigen Informationen für die Vorbereitung auf einen solchen Seuchenfall und die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung. Er regelt unter anderem, wie beim Festlegen von Restriktionszonen und der Umsetzung der dort notwendigen Maßnahmen vorzugehen ist.



Dies umfasst beispielsweise die Einzäunung von besonders betroffenen Gebieten oder die Suche nach verendeten Wildschweinen. Zudem wurden wichtige Informationen und Merkblätter zentral auf der Internetseite des Umweltministeriums zur Verfügung gestellt.



Um den Ausbruch und die Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Bayern zu verhindern, sei bereits ein umfangreiches Maßnahmenpaket aufgelegt worden. Dazu gehöre ein bayernweit koordiniertes und zielgerichtetes Vorgehen und eine enge Kooperation von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden.





1,5 Millionen Euro für Wildschweinjagd



Ein wesentliches Instrument sei auch die Reduzierung der Wildschweindichte durch intensive Bejagung. Für das Jagdjahr 2018/2019 solle daher die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für das Erlegen bestimmter Wildschweine fortgesetzt werden. Insgesamt stehen für das Anreizprogramm 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.



Im Sinne eines Frühwarnsystems werden zusätzlich verendet aufgefundene Wildschweine auf ASP-Viren untersucht. Auch hierfür gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro pro Tier.



Zu den umfangreichen Präventionsmaßnahmen gehören auch besondere Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Aufklärungskampagnen. Dazu wurden Hinweise für Reisende an Raststätten entlang der Autobahnen und an Flughäfen angebracht sowie sonstige Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit verteilt.

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