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EU-Ökoverordnung: "Glas ist halb leer"

Der Deutsche Bauernverband beurteilt die jetzt beschlossene EU-Ökoverordnung mit gemischten Gefühlen. Jetzt gelte es, einen handlungsfähigen Rahmen für die Umsetzung zu schaffen.

Lesezeit: 2 Minuten

"Für uns ist das Glas nach der jetzt beschlossenen EU-Ökoverordnung halb leer." sagte Dr. Wolfram Dienel, Leiter des Referats Ökologischer Landbau beim Deutschen Bauernverband diese Woche bei der 47. Erzeuger- und Vermarkterwoche in Herrsching. Jetzt gelte es bei der Durchführung einen handlungsfähigen Rahmen zu schaffen.


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Man habe durch das Einwirken auf die Verordnungsentwürfe zwar Schlimmeres verhindert, so sei es zum Beispiel gelungen, die Flexibilität beim Einsatz von konventionellem Saatgut oder bei konventionellen Zuchttieren zu erhalten. Auch der Verzicht auf Grenzwerte in der Rückstands-Diskussion nach Artikel 20 sei als Erfolg zu verbuchen. Auf der anderen Seite enthalte die jetzige Fassung allerdings noch einige Klippen.


Als größte "Kröte" bezeichnete Dr. Dienel, dass das zweistufige Kontrollverfahren in Deutschland gefährdet sei. "Wichtig ist jetzt, den Gestaltungsspielraum von Artikel 20 zu nutzen, um bei jedem Rückstandsfund eine Flut an amtlichen Untersuchungen und Sperrungen zu begrenzen", betonte der Referent vor den Zuhörern in Herrsching. "Wir brauchen in der Praxis schnelle Entscheidungen!" Als weitere Nachteile der neuen Verordnung sah Dr. Dienel die Abkehr von der jährlichen Vorort-Kontrolle der Betriebe und das es in Drittstaaten vermutlich keine bessere Überwachung der Öko-Kontrollen geben werde. Darüber hinaus vermisst der Verbandsvertreter die Anlage Kategorie 1 Liste Öko-Saatgut sowie Vorschriften zu interaktiven Öko-Saatgutdatenbanken (Stichwort organicXseed). Außerdem bestünden technische Mängel in der Verordnung, vor allem was die Regelungen für die Geflügelhaltung angehe. Was die Abdriftfolgen angehe, gebe es zudem weiter Rechtsunsicherheit.


Bis die neue Öko-Verordnung nun in Kraft trete, müssen 60 Durchführungsrechtsakte implementiert werden. "Das wird die Branche und die Bundesländer über Jahre beschäftigen", sagt Dienel. Er rechnet damit, dass die Verordnung dadurch erst 2020 in Kraft treten wird.

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