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Mobile Geflügelschlachtung mieten

Bruderhähne und Suppenhühner runden das Angebot von Eiern in der Direktvermarktung ab. Weil es immer weniger regionale Schlachtereien gibt, kann ein Mobil helfen.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Bericht ist zuerst erschienen im bioland-Fachmagazin für ökologischen Landbau 06/2020

Eier aus der Region sind bei Verbrauchern beliebt. Darum haben viele Bio-Landwirte Mobilställe aufgestellt. Dort können Kunden sehen, wie gut die Tiere leben. Bio-Geflügelhalter, die ihren BioHennen ein artgerechtes Leben ermöglichen, wünschen sich auch stressfreie, kurze Wege zum Schlachthof. In vielen Regionen fehlen aber geeignete Geflügelschlachtstätten für kleinere Bestände.

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Eine mobile Geflügelschlachtung kann diese Lücke schließen. Darauf weist Dr. Andrea Fink-Keßler vom Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung (vlhf) hin. Sie hat auch an Lösungen für die teilmobile Schlachtung von Rindern mitgewirkt. Eine regionale Schlachtung und Vermarktung verbessere zudem die Wirtschaftlichkeit der Geflügelhaltung in kleinen Beständen. Nicht zuletzt eröffnet sich dadurch auch die Möglichkeit, Bruderhähne der Legehennen vor Ort zu halten und zu vermarkten.

Das Lebensmittelrecht erlaubt Geflügel-Direktvermarktern, eigene Tiere in einem hofeigenen Schlachtraum zu schlachten. Bis zu 10.000 Tiere pro Jahr dürfen solche Geflügelschlachtbetriebe schlachten, die von ihrem Veterinäramt registriert sind. Dafür braucht es keine EU-Zulassung. Diese Funktion kann auch eine mobile Schlachtstätte übernehmen, die auf den Hof kommt.

Der Hof mietet den Anhänger

„Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sind eindeutig“, berichtet Dr. Veronika Ibrahim, Kreisveterinärin im hessischen Landkreis Wetterau. Sie verweist auf den Beschluss der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz.

Die Arbeitsgruppe „Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft“ (AFFL) hat entschieden, dass das Betreiben einer mobilen Geflügelschlacht anlage nicht als Lohnschlachtung gilt, weil das Schlachtmobil auf dem Hof steht. Damit ist es rechtlich gesehen im Besitz des Geflügelhalters. Dort darf der Landwirt dann sein hofeigenes Geflügel schlachten.

„Ein Tierhalter kann sich folglich eine mobile Schlachtanlage mieten und darf eine Person mit Sachkundenachweis beauftragen, die Tiere zu schlachten“, erläutert Dr. Ibrahim, wie die Umsetzung in die Praxis funktioniert. Diese beauftragte Person kann auch der Vermieter des Schlachtmobils sein, der als Dienstleister arbeitet.

Die Verantwortung liegt beim Landwirt. Daher ist keine EU-Zulassung notwendig, sondern nur die Registrierung. Allerdings muss der Tierhalter sein Vorhaben dem Veterinäramt melden, um die Schlachtung registrieren zu lassen. Die Behörde kann Funktionsfähigkeit und Hygiene des Anhängers überprüfen. Darum empfiehlt sie, das Prüfprotokoll der Behörde, bei der der Anhänger angemeldet ist, stets griffbereit zu haben.

Geflügelschlachterei on Tour

Ein solches Schlachtmobil hat Christian Dodenhoff aus Reeßum erfolgreich entwickelt. Damit fährt die Mobile Geflügelschlachterei Dodenhoff zurzeit weite Strecken, um Bio-Hennenhalter beim Schlachten auf ihren Betrieben zu unterstützen. Ein weiteres Mobil hat der Tüftler inzwischen mit Handwerkern vor Ort gebaut. Künftig soll es in der Ökomodellregion Wetterau unterwegs sein.

„Wir haben einen Betreiber gefunden, der bereits einen Sachkundenachweis für die Geflügelschlachtung besitzt“, freut sich Claudia Zohner von der Ökomodellregion. Im Sommer könnte diese mobile Schlachtstätte in Betrieb gehen, Hennenhalter im Wetteraukreis haben schon Interesse angemeldet.

Bevor es losgehen kann, braucht ein Geflügelschlachtmobil eine TÜV-Zulassung und muss vom Veterinäramt registriert werden. Welche Hygieneauflagen registrierte Geflügelschlachtstätten erfüllen müssen, beschreibt die Anlage 3 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung TierLMHV.

Notwendig sind:

  • Handwaschbecken mit einer berührungsfreien Armatur
  • Einrichtungen zur Desinfektion der Arbeitsgeräte mit einer Wassertemperatur von mindestens 82 °C
  • Vorrichtungen, die verhindern, dass das Fleisch mit Fußboden und Wänden in Kontakt kommt eine Kühleinrichtung, die gewährleistet, dass die Schlachtkörper schnell auf 4 °C heruntergekühlt werden
  • falls erforderlich, abschließbare Kühlbehälter für Nebenprodukte.

Elektrobetäubung ist Tierschutz

Für die vielen Betreiber von kleineren Geflügelställen oder Mobilställen sieht Fink-Keßler viele Vorteile, wenn sie eine mobile Anlage gemeinsam nutzen. So lohnt sich eine tierschutzgerechte Elektrobetäubung, wenn man sie gemeinsam anschafft.

Die Kapazität der Schlachtanlage ist abhängig von der Zahl der Helfer: Bei zwei beschäftigten Personen, können bis zu 70 Hühner in der Stunde geschlachtet werden, vier Personen schaffen bis zu 110 Hühner in dieser Zeit.

Der Geflügelstallausrüster Rowa aus Melle hat seit Kurzem ebenfalls eine mobile Schlachteinheit im Angebot. Erzeuger, die einen Sachkundenachweis für Geflügelschlachtung haben, könnten das Mobil gemeinsam nutzen, so die Idee. Auch kann man sich bei Rowa vorstellen, dass Maschinenringe einen solchen Anhänger anschaffen, um ihn zu betreiben. Christian Dodenhoff empfiehlt, die Schlachteinheit in Form einer GmbH zu betreiben. Denn er kennt auch Risiken und warnt: „Es ist existenziell wichtig, keine Krankheiten oder Seuchen von Betrieb zu Betrieb zu verschleppen.“

Die abschließende Desinfektion ist ein wichtiger Schritt, den der abgebende Betrieb schriftlich bestätigen muss. Für die Abschlussreinigung braucht eine Arbeitskraft etwa 1,5 Stunden, wenn Hühner geschlachtet wurden. Nach dem Schlachten von Gänsen dauert die Reinigung 4,5 Stunden, weil die Tiere und Schlachtkörper fettiger sind.

Weitere Informationen: www.biofleischhandwerk.de

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