Das Erneuerbare-Gase-Gesetz (EGG) ist gestern von der Bundesregierung in Begutachtung geschickt worden. Darin werden der Ausbau der heimischen Biogasproduktion bis 2030 sowie eine jährliche Einspeisung von mindestens 7,5 Terawattstunden Grünes Gas in das heimische Gasnetz festgelegt.
Die Versorger werden verpflichtet, im Jahr 2030 jeweils 7,7% des heute verwendeten Erdgases durch heimisches Biogas zu ersetzen. Dieser Anteil steigt bis zum Erreichen des Ziels jährlich. Angerechnet werden kann nur Biogas, das in Österreich erzeugt wird. Importe zählen nicht zur Quote.
Turbo jetzt auch bei Biogas gezündet
Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig betont dazu: "Mit dem Erneuerbaren-Gase-Gesetz zünden wir den Turbo für Biogas aus Österreich und sichern unsere Energieversorgung weiter ab. Biogas ist ein Schlüsselfaktor für die Energiewende. Es schafft weniger Abhängigkeit von fossilen Importen, mehr Klimaschutz sowie Wertschöpfung für unsere Regionen."
Mit dem Erneuerbaren-Gase-Gesetz setze man auf den Misthaufen, statt auf den Bohrturm und schaffe die Basis, um Holzreste, Gülle und andere biogene Reststoffe künftig energetisch besser zu nutzen.
Biogas wird in entsprechenden Anlagen aus Holzresten, landwirtschaftlichen Abfällen oder auch Biomüll durch ein chemisches Verfahren erzeugt. Dabei werde über den gesamten Prozess gleich viel klimaschädliches CO2 gebunden, wie bei der Verbrennung erzeugt wird. Biogas könne direkt fossiles Erdgas, das aus Ländern wie Russland importiert werden muss, ersetzen. Es eigne sich deshalb für den Einsatz in Bereichen, in denen Gas nicht durch bessere Alternativen ersetzt werden könne. Dazu gehörten etwa Hochtemperaturanwendungen in der Industrie.
Um dieses Ziel von 7,5 TWh bis 2030 zu erreichen, brauche es einen gemeinsamen Kraftakt der Energiewirtschaft, der Anlagenbetreiber und unserer Bäuerinnen und Bauern, welche die Rohstoffe zur Verfügung stellen. Das verpflichtende Quotenmodell wird dafür sorgen, dass eine entsprechende Nachfrage am Markt vorhanden ist."
Die entsprechenden Eckpunkte des Gesetzes wurden auf der Regierungsklausur Anfang Jänner vereinbart und durch Experten des Klimaschutzministeriums umgesetzt. Die Öffentlichkeit kann nun sechs Wochen Stellungnahmen zum Entwurf abgeben.