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Kühne als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen wiedergewählt

Die AfA setzt sich seit Ihrer Gründung 1990 für die Belange der zwischen 1945 und 1949 enteigneten Inhaberfamilien land- und forstwirtschaftlicher Familienbetriebe in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein. Nun wurde der Vorstand neu gewählt.

Lesezeit: 2 Minuten

Dr. Eberhardt Kühne wurde bei der Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen (AfA) am 23. Februar 2019 in Berlin einstimmig als Vorstandsvorsitzender wiedergewählt. Als stellvertretender Vorsitzender wurde Erimar v. der Osten, als Schatzmeister Claus-Christian Kühne und als Schriftführer Ferdinand Wahnschaffe in ihren Ämtern bestätigt.

Hubertus v. Bassewitz wurde neu in den Vorstand gewählt. Kühne betonte, dass die AfA sich weiterhin dafür einsetzen werde, die 30 Jahre nach dem Mauerfall nach wie vor bestehenden Benachteiligungen der Alteigentümer land- und forstwirtschaftlicher Familienbetriebe in den östlichen Bundesländern zu beseitigen.

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Daneben sei die straf- und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ein wichtiges Anliegen. Es gehe darum, die stalinistische Unrechts-Trias aus Inhaftierung (in zahlreichen Fällen mit Todesfolge), Vermögenskonfiskationen und Vertreibung der Inhaberfamilien von mehr als 10.000 land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen der kommunistischen “Bodenreform“ endlich staatlicherseits anzuerkennen und das völkerrechtswidrige, einer breiten Öffentlichkeit kaum bekannte Unrecht im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern. Mit diesem Unrecht hätten die Kommunisten sehr zielgerichtet wesentliche Grundlagen für die SED-Diktatur gelegt.

Als neuer Geschäftsführer wurde Fabian Wendenburg bestellt. Der bisherige Geschäftsführer, Wolfgang v. Dallwitz, wurde für seine Verdienste gewürdigt. „Wolfgang v. Dallwitz hat in den letzten zwanzig Jahren viele Alteigentümer und ihre Familien dabei unterstützt, in der alten Heimat wieder Fuß zu fassen und hat ihre politischen Interessen erfolgreich vertreten. Die AfA ist ihm zu großem Dank verpflichtet,“ betonte Kühne.

Die AfA setzt sich seit Ihrer Gründung 1990 für die Belange der zwischen 1945 und 1949 enteigneten Inhaberfamilien land- und forstwirtschaftlicher Familienbetriebe in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein.

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