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Landwirt vor Gericht

Urteil nach Abbiegeunfall: Blinker nicht gesehen oder war er defekt?

2019 wollte ein Landwirt in Hessen mit seinem Schwader nach links in einen Weg abbiegen. Er sagt, er habe geblinkt. Ein Autofahrer übersah das und wurde schwer verletzt. Nun war der Fall vor Gericht.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Frankenberger Amtsgericht hat diese Woche über einen Unfall zwischen einem Traktor und einem PkW geurteilt. Ein Landwirt aus dem Frankenberger Land wollte im Sommer 2019 mit seinem Schwader nach links abbiegen. Er sagt, er habe geblinkt und zuvor die Funktion beim Anbau der Maschine auch noch kontrolliert; alles habe funktioniert.

Ein 58-jähriger Autofahrer hat den Blinker jedoch nicht gesehen und setzte zum Überholvorgang an, berichtet die Zeitung HNA. Beim Ausweichen verlor er die Kontrolle über seinen Wagen und prallte mit der Fahrerseite gegen einen Baum. Der Autofahrer wurde eingeklemmt und musste von der Feuerwehr herausgeschnitten werden. Er lag in der Uniklinik im Koma.

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Vor Gericht galt es laut der Zeitung nun, zu klären, ob der Blinker an war oder nicht. Die Anklage habe argumentiert, dass die Blinker am Schwader während des Abbiegevorgangs nicht funktionstüchtig waren. Dem widersprach der 60-jährige Landwirt. Er habe dies am Abend vorher extra noch mit einem Mitarbeiter kontrolliert.

Ein Gutachter berichtete dann, dass der Lichtstecker zum Anbaugerät nicht angeschlossen gewesen sei. Dass der Stecker durch den Unfall abgezogen oder die Verbindungskabel dabei so stark beschädigt wurden, dass sie nicht mehr funktionstüchtig waren, schloss er aus, schreibt die HNA weiter.

Die Polizei hatte allerdings auch festgestellt, dass der Autofahrer vor dem Abbiegevorgang des Landwirts noch eine Vollbremsung eingeleitet haben soll, obwohl der Traktor mit mäßiger Geschwindigkeit am rechten Fahrbahnrand fuhr. Der Gutachter vermutet, dass der Autofahrer nach links gefahren sei und dann zu spät die Blinkleuchte des Traktors – nicht des Schwaders – entdeckte.

Das Urteil

Der Landwirt aus dem Frankenberger Land muss 4.000 Euro Geldstrafe zahlen. Der Geschädigte ließ für die Verhandlung ausrichten, dass es „nicht in seinem Sinne“ sei, dass der Angeklagte eine Strafe bekomme.

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