Das Landgericht Memmingen hat zwei Landwirte aus Bad Grönenbach (BY) wegen Tierquälerei zu Haftstrafen verurteilt. Der 25-jährige Angeklagte muss zwei Jahre und zehn Monaten ins Gefängnis. Zudem bekam er ein fünfjähriges Tierhaltungsverbot. Sein 68 Jahre alter Vater erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Laut der Süddeutschen Zeitung (SZ) sah es das Gericht als erwiesen, dass die Tierhalter kranke Tiere in ihren Ställen nicht von gesunden getrennt und keinen Tierarzt gerufen hatten. Dadurch sollen die Rinder erheblich gelitten haben und seien in einem „erbärmlichen“ Zustand gewesen. Einige mussten notgeschlachtet werden. Die Angeklagten sollen die Vorwürfe im Prozess weitestgehend zugegeben haben. Bei dem 25-Jährigen lehnte das Gericht das dadurch erhoffte mildernde Strafmaß jedoch ab.
Der Richter erkannte zwar die Last der finanziellen Schwierigkeiten des Hofes und eine Überforderung bei der Arbeit an, so die SZ. Dennoch zeugten ihre Taten von „Ignoranz gegenüber dem Tierschutz“. Beide Angeklagte hätten sich zahlreichen Aufforderungen der Behörden, die Zustände auf ihren Höfen zu verbessern, beharrlich verweigert.
Ursprung für die Ermittlungen im „Allgäuer Tierschutz-Skandal“ waren 2019 Videos einer Tierschutzorganisation.
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Das Landgericht Memmingen hat zwei Landwirte aus Bad Grönenbach (BY) wegen Tierquälerei zu Haftstrafen verurteilt. Der 25-jährige Angeklagte muss zwei Jahre und zehn Monaten ins Gefängnis. Zudem bekam er ein fünfjähriges Tierhaltungsverbot. Sein 68 Jahre alter Vater erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Laut der Süddeutschen Zeitung (SZ) sah es das Gericht als erwiesen, dass die Tierhalter kranke Tiere in ihren Ställen nicht von gesunden getrennt und keinen Tierarzt gerufen hatten. Dadurch sollen die Rinder erheblich gelitten haben und seien in einem „erbärmlichen“ Zustand gewesen. Einige mussten notgeschlachtet werden. Die Angeklagten sollen die Vorwürfe im Prozess weitestgehend zugegeben haben. Bei dem 25-Jährigen lehnte das Gericht das dadurch erhoffte mildernde Strafmaß jedoch ab.
Der Richter erkannte zwar die Last der finanziellen Schwierigkeiten des Hofes und eine Überforderung bei der Arbeit an, so die SZ. Dennoch zeugten ihre Taten von „Ignoranz gegenüber dem Tierschutz“. Beide Angeklagte hätten sich zahlreichen Aufforderungen der Behörden, die Zustände auf ihren Höfen zu verbessern, beharrlich verweigert.
Ursprung für die Ermittlungen im „Allgäuer Tierschutz-Skandal“ waren 2019 Videos einer Tierschutzorganisation.