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Kein Verbot der Anbindehaltung

Lesezeit: 1 Minuten

Die über 50 000 Anbindestall-Betriebe in Deutschland können aufatmen: Die EU plant im Rahmen ihres Tierschutz-Aktionsplans kein Verbot der Anbindehaltung von Milchkühen. Auch soll das Anbinden nicht Cross Complience relevant werden. Die EU-Kommission will im Rahmen eines Tierschutz- Aktionsplans von 2006 bis 2010 auch eine Kuhrichtlinie erarbeiten. Diese soll 2010 in Kraft treten. Darin soll beispielsweise geregelt werden, dass in Laufställen nicht mehr Kühe gehalten werden als Liegeboxen vorhanden sind. In Anbindeställen sollen elektrische Kuhtrainer und das Hochbinden der Schwänze verboten werden.

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