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Milcherzeuger sollen Antibiotika(einsatz) melden

Lesezeit: 2 Minuten

Ab nächstem Jahr soll auch für Milchviehhalter jeder Einsatz von Antibiotika meldepflichtig sein. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) hat das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beschlossen. Wenn auch der Bundesrat grünes Licht gibt, könnten die Vorgaben ab 2023 gelten.


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Bisher gilt das staatliche Antibiotikamonitoring nur für Rindermäster. Künftig soll es auf Betriebe mit Milchkühen und Zuchtkälbern ausgeweitet werden. Das heißt: Milchviehhalter oder Hoftierärzte müssen zukünftig Antibiotika-Anwendungen systematisch erfassen und die Behandlungstage halbjährlich melden.


Experten äußern gegenüber top agrar Zweifel, ob diese Regelungen und die technische Umsetzung im Rinderbereich bis Anfang 2023 umsetzbar sind. „Bislang gibt es keinen einheitlichen, digitalen Meldeweg. So kurzfristig gleicht das einer Herkulesaufgabe“, sagt Dr. Siegfried Moder, Präsident des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte.


Ziel des Monitorings ist es, weiter Antibiotika einzusparen. Das betrifft vor allem Reserveantibiotika (Colistin, Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation), die für die Humanmedizin wichtig sind. Sie sollen künftig mit dem Faktor 3 gewichtet werden. „Diese Gewichtung von Reserveantibiotika halte ich für notwendig, um z.B. für Milchvieh zugelassene Präparate noch zielgerichteter einzusetzen – und nicht nur wegen verkürzter bzw. null Tagen Wartezeit auf Milch“, sagt Dr. Siegfried Moder.

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