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topplus QM-Milch

Siegel auf Milchpackung

Lesezeit: 2 Minuten

„QM-Milch“ ist das Qualitätsmanagementinstrument der Milchbranche und bereits auf 90% der deutschen Milchhöfe etabliert. Aktuell arbeiten die Träger an der künftigen Auslobung auf Milchprodukten. Denn bisher galt QM-Milch ausschließlich als ein Qualitätssicherungsstandard zwischen Molkereien und Erzeugern. Jetzt will QM-Milch sich als Label im Supermarkt etablieren und den hohen Standard der deutschen Milcherzeugung gegenüber dem Verbraucher kommunizieren. „Am bisherigen QM-Standard soll sich in diesem Zusammenhang zunächst nichts ändern“, erklärt QM-Milch Geschäftsführer Ludwig Börger.


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Ziel ist, dass Landwirte mit dem anerkannten Standard in Haltungsstufe 1 des Einzelhandels kommen. Mit einem zusätzlichen höheren Tierwohl-Standard („QM-Tierwohl“) sollen sie in Haltungsstufe 2 gelangen.


Landwirte, die ihre Milch als QM-Tierwohl-Milch zertifizieren lassen wollen, müssen als Basiskriterium ein gültiges QM-Zertifikat nachweisen. Hinzu kommen Zusatzkriterien von denen ebenfalls eine Mindestzahl erreicht werden muss. Laut Aussage von Dr. Markus Albrecht vom Milchwirtschaftlichen Verein Baden-Württemberg könnten das z.B. ein Antibiotikamonitoring, Scheuermöglichkeiten, die Vorgabe einer weichen Liegefläche sowie die Verpflichtung an Weiterbildungsmaßnahmen sein. Dem Vernehmen nach wird für QM-Tierwohl eine Kombinationshaltung für Anbindebetriebe vorgeschlagen, die mindestens zwei Stunden Bewegungsmöglichkeit an mindestens 120 Tagen vorsieht. Ersten Informationen zufolge soll es keine Unterschiede in den Kriterien von QM-Tierwohl und der ITW Rindfleisch geben. Das soll die gegenseitige Anerkennung gewährleisten und Doppelaudits verhindern.


Noch ungeklärt scheint die Finanzierungsfrage zu sein. Laut Börger prüfen derzeit drei unabhängige Institutionen die Möglichkeiten bzw. die anfallenden Mehrkosten. „Wir verfolgen das Ziel, ein für alle Seiten praktikables Tool zu entwickeln“, sagt der Geschäftsführer. Er hofft, dass 2022 erste gelabelte Milchprodukte im Supermarktregal stehen.


Noch in Verhandlung ist die Frage, auf welchem Weg ein Mehrerlös tatsächlich bei den Bauern ankommt und welche Regeln beispielsweise für Färsenaufzüchter gelten.

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