Lieferverträge mit verbindlichen Preisen und Mengen können die Position der Milcherzeuger stärken. Deshalb sollte die Politik den Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung umsetzen und verbindliche Milchverträge einfordern (vgl. Meldung links). Dazu muss die Andienungspflicht und Abnahmegarantie für Genossenschaften fallen. Das ist die Schlussfolgerung aus einer Studie des privaten Beratungsunternehmens Lademann & Associates GmbH aus Hamburg. Die Studie hatte die Milcherzeugergemeinschaft MEG Milch Board in Auftrag gegeben, die sich schon lange für verbindliche Milchlieferverträge einsetzt.
Erst kürzlich veröffentlichte das ife-Institut aus Kiel eine Studie zu den Milchlieferbeziehungen im Auftrag des BMEL. Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens forderte die Branche auf, sich die Lieferbe-ziehung anzusehen. Es gebe aber keine Einheitslösung (top agrar 4/2019, Seite R2).